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Knacknuss Zinsbesteuerung

Das Bankgeheimnis bleibt sakrosankt. www.sammlerladen.ch

Der Streit um die Zinsbesteuerung in der EU hält unvermindert an. Der Drittstaat Schweiz offeriert als Möglichkeit eine Quellensteuer, ist jedoch wegen des Bankgeheimnisses gegen die Meldepflicht.

Die EU will die Besteuerung von Zinserträgen von Ausländern mittels Meldepflicht zwischen den EU-Staaten sicherstellen. Österreich, Luxemburg und Belgien sollen eine Übergangsregelung erhalten. Im Finanzministerrat vom Dienstag in Brüssel stellten sich nun aber Österreich und Luxemburg gegen den Richtlinienentwurf der EU-Kommission quer.

Sorge um Finanzplätze

Die Ausnahmeregelung für Österreich, Luxemburg und Belgien sieht vor, dass diese Staaten während sieben Jahre die Zinsbesteuerung auch über eine Quellensteuer gewährleisten können. Nicht schlucken wollen Österreich und Luxemburg nun aber, dass der nachherige Übergang zur Meldepflicht in ihren Ländern automatisch erfolgen soll.

Für die beiden EU-Mitgliedstaaten bestünde dann keine Gewähr, dass nicht zum Schaden ihrer Finanzplätze Gelder in Drittstaaten wie die Schweiz oder Liechtenstein abflössen. Zu verhindern wäre dies aus Sicht von Österreichs Finanzminister Karl-Heinz Grasser nur dann, wenn auch diese Staaten beim Informationsaustausch mitmachen.

Grasser will Absicherung

Verhandelt wird mit den Drittstaaten aber erst 2002. Und die Schweiz hat bisher eine Quellensteuer als Möglichkeit offeriert, wegen des Bankgeheimnisses eine Meldepflicht aber abgelehnt. Grasser machte jedoch klar: «Wenn die Schweiz und Liechtenstein über die sieben Jahre hinaus eine Quellensteuer beibehalten wollen, wird es auch in Österreich keinen Informationsaustausch geben.»

Grasser will daher, dass bereits in den Verhandlungen mit Drittstaaten vereinbart werde, dass diese ebenfalls die Meldepflicht einführten. Andernfalls forderte er, dass die EU vor Ablauf der Übergangszeit über den Wechsel der drei EU- Ausnahmestaaten zur Meldepflicht erneut einen Beschluss fällt.

Eichel beruft sich auf Feira

Aufgrund der bisherigen EU-Beschlüsse sollen jedoch von Drittstaaten nur «gleichwertige Massnahmen» verlangt werden, sagte dagegen der deutsche Finanzminister Hans Eichel vor den Medien: «Zwei Mitgliedstaaten wollen auch einen Informationsaustausch von den Drittstaaten. Das ist aber nicht das, was wir in Feira beschlossen haben.»

Am Gipfel von Feira, wo sich die EU im letzten Jahr im Zinssteuer-Streit zu einer Kompromissformel durchgerungen hatte, sei «sorgfältig unterschieden» worden: Nämlich zwischen «gleichen» Massnahmen in abhängigen Gebieten von EU-Staaten und «gleichwertigen» Massnahmen in Drittländern, die vor Umsetzung der EU-Zinsbesteuerung zu erreichen seien.

Entscheid hinausgeschoben

Gemäss Eichel will daher eine Mehrheit im Rat, dass vor dem Übergang zur Meldepflicht in Österreich, Luxemburg und Belgien nach sieben Jahren nicht nochmals neu entschieden wird. Belgiens Finanzminister und Ratspräsident Didier Reynders kündigte denn auch eine entsprechende Formulierung des Richtlinienentwurfs an.

Der Entscheid der Minister wurde damit auf den 13. Dezember, unmittelbar vor den EU-Gipfel in Laeken, verschoben. Die Direktive soll wegen der Verhandlungen mit den Drittstaaten vor Jahresende vorliegen. Für die Zeit danach sagte Eichel aber schon jetzt ein erneutes «heftiges Gefecht» voraus.

swissinfo und Agenturen

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