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Metzler verteidigt Zinssenkung

Unangenehme Fragen: Ruth Metzler (rechts) und BPV-Direktor Peter Pfund vor den Medien. Keystone

Die Schweizer Justizministerin Ruth Metzler rechtfertigte Mitte Woche vor den Medien die Senkung des garantierten Zinssatzes bei der beruflichen Vorsorge.

Anfang Juli beschloss die Schweizer Regierung, bei der beruflichen Vorsorge (BVG) den Mindestzinssatz für Altersguthaben von 4 auf 3 Prozent zu senken. Dieser Entscheid, formell gedacht für nach der Sommerpause, hat in der Schweiz seither die Geister nicht mehr zur Ruhe kommen lassen.

Eine Frage der Rendite

Die obligatorische berufliche Vorsorge, Zweite Säule genannt, galt bisher als finanziell gesicherter als die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV, Erste Säule genannt). Denn die Finanzierung der AHV beruht auf dem kollektiven Umlageverfahren, bei dem die jeweils Berufstätigen direkt mit Lohnprozenten die Pensionierten finanzieren.

Die berufliche Vorsorge hingegen basiert auf dem individuellen Ansparen eines Kapitals (Kapitaldeckungsverfahren), das ausser mit Lohnprozenten vor allem dank der Rendite wächst. Diese blieb seit 1985 mit einem Mindestzinssatz von 4% garantiert.

Doch seit über einem Jahr erreichen die Kapitalmärkte und die Börse insgesamt offenbar keine 4% Rendite mehr. Die Versicherungsgesellschaften, die dieses Pensionskassen-Geschäft betreiben, sollen deshalb seit langem in Bern für eine Senkung dieser garantierten Rendite lobbyiert haben.

Heisse Kartoffel zwischen den Departementen

Bundesrätin Ruth Metzler hat sich nun am Mittwoch vehement gegen den Lobbying-Vorwurf gewehrt: «Dafür bin ich nicht empfänglich», stellte die Chefin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) klar. Dennoch: Den ersten Entrüstungssturm, der Anfang Juli nach der Bekanntgabe erfolgte, musste nicht Ruth Metzler als Justizministerin, sondern Ruth Dreifuss als Innenministerin (EDI) über sich ergehen lassen.

Denn Dreifuss untersteht das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) – Metzler hingegen das Bundesamt für Privatversicherung (BPV). Und die berufliche Vorsorge als jeweils weiterzureichende «heisse Kartoffel» betrifft formal eher das BSV, praktisch jedoch beide.

Transparenzforderung: Rentner oder Shareholder?

Gerade die Forderung nach Transparenz, die nach dem Eingeständnis der (privaten) Versicherungsgesellschaften Anfang Juli bezüglich Renditeschwäche aufgekommen war, liegt im Bereich des BPV. Metzler will nun zwei Gutachten.

Erstens braucht das BPV Zahlen und Informationen, um seine Funktion überhaupt wahrzunehmen: Die Börsenbaisse dauert ja nun schon eine Weile, aber die Forderung nach einer Mindestsatz-Senkung kam über die Fachkreise hinaus kaum in die breite politische Diskussion. Zweitens soll eine klare Aufgabenteilung zwischen den beiden Ämtern vorgenommen werden.

Den privaten Versicherungsunternehmen wird vorgeworfen, in guten Zeiten die damals als tief erachtete Garantierendite von 4% belassen und den Mehrprofit für Firmenkäufe, konzerninterne Strukturübungen und Shareholder-Value benutzt zu haben. Jetzt, wo die 4% staatliche Mindestrendite als über dem Markt liegend erachtet werden, verlange die Branche jedoch eine Erleichterung.

Nicht weiter zuwarten

Ruth Metzler befand vor den Medien, es wäre falsch zu analysieren, wohin die Gelder der Privatversicherer in den letzten Jahren geflossen sind. Man könne nicht weiter zusehen, wie sie die nötige Rendite nicht mehr erzielen.

Metzler akzeptierte aber die Kritik, dass der Bundesrat in den Jahren der guten Börsenresultate den Mindestzins nicht angehoben habe. Damals war sie noch nicht Bundesrätin. Metzler bedauerte im weiteren, dass jener Teil des Bundesratentscheids Anfang Juli , der auf eine künftige flexiblere Ausgestaltung des Mindestsatzes zielt, seither viel weniger zu diskutieren gab als die Mindestzins-Senkung selbst.

Alexander P. Künzle und Agenturen

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