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Nationalbank verkauft weitere 200 Tonnen Gold

Die Schweizerische Nationalbank setzt ihr im Mai gestartetes Programm zum Verkauf von Gold fort. Bis Ende September 2001 sollen weitere 200 Tonnen Gold auf den Markt gebracht werden. Die Hälfte davon soll bis Ende März 2001 verkauft sein.

Die Verkäufe des Edelmetalls erfolgen im Rahmen des Abkommens über die Goldverkäufe, das 15 europäische Zentralbanken am 26. September 1999 unter sich abgeschlossen haben, wie die Nationalbank (SNB) am Mittwoch (27.09.) mitteilte.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die für die SNB von Mai bis Ende September 2000 bereits die erste Tranche von 120 Tonnen Gold auf den Markt gebracht hatte, ist mit dem Verkauf von weiteren 100 Tonnen Gold bis Ende März 2001 beauftragt worden.

Ursprünglich hatte die SNB 2’590 Tonnen Gold in den Tresoren. Insgesamt sollen in den nächsten Jahren 1’300 Tonnen verkauft werden. Um die Auswirkungen auf den Goldpreis in Grenzen zu halten, hatten die Notenbanken ein koordiniertes Vorgehen vereinbart.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Währungs- und Zahlungsmittelgesetzes auf den vergangenen 1. Mai wurde die Nationalbank ermächtigt, ihre Goldbestände zum Marktpreis zu bewerten und den nicht mehr für Reservezwecke benötigten Teil zu verkaufen.

Bis im Herbst 2004 will die Notenbank 1’300 Tonnen oder rund die Hälfte ihrer Goldreserven auf dem Markt abstossen. Sie hatte Anfang Mai die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit dem Verkauf beauftragt.

Zwei Varianten für die Verwendung des Erlöses

Der Bundesrat hatte im Mai ein Konzept für die Verwendung der 1’300 Tonnen Gold ausgearbeitet, die die Nationalbank nicht mehr benötigt. 500 Tonnen sind und bleiben für die Solidaritätsstiftung reserviert. Der Bundesrat wollte wissen, wie nach Gründung der Solidaritätsstiftung die restlichen 800 Tonnen überschüssiges Nationalbankgold verwendet werden sollen: für den Schuldenabbau oder für Bildung und AHV. Dies wird nun eine Vernehmlassung klären. Der Bundesrat hat aus einem Strauss an Vorschlägen zwei Varianten ausgewählt: zum einen den Wunsch der Kantone, die Erträge im Verhältnis ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone für den Schuldenabbau zu verwenden.

Die zweite Variante sieht vor, mit dem Goldsegen zunächst eine auf vier Jahre befristete Bildungsinitiative für neue Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen zu lancieren. Danach sollen während etwa zwölf Jahren AHV-Überbrückungsleistungen für Bedürftige finanziert werden.

swissinfo und Agenturen

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