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Neue Anreize für eine naturnahe Landwirtschaft

Die ökologischen Ausgleichsflächen dienen der Erhaltung der heimischen Artenvielfalt. Keystone

Die Bauern sollen auch Artenvielfalt in Flora und Fauna produzieren. Dies bezweckt die Öko-Qualitätsverordnung, die der Bundesrat am Mittwoch (04.04.) verabschiedet hat. Die Kantone werden in die Anreizstrategie eingebunden.

Die Landwirtschaft soll motiviert werden, Wiesen, Weiden, Riede, Hecken, Feld- und Ufergehölze und hochstämmige Feldobstbäume als Lebensräume für Tierarten nicht nur auszuscheiden, sondern bewusst anzulegen und zu vernetzen. Dazu werden die bestehenden Direktzahlungen ausgeweitet.

Landwirte erhalten zusätzlich jährlich 500 Franken pro Hektar für biologisch wertvolle Ausgleichsflächen und für Vernetzungen von Lebensräumen sowie 20 Franken für Hochstammbäume. Die Kantone dürfen die vom Bund vorgegebenen Standards regional festlegen und müssen sich je nach Finanzkraft mit 10 bis 30 Prozent beteiligen.

Die neue Verordnung ist die Antwort auf die wissenschaftlich untermauerte Kritik, ein Teil der ökologischen Ausgleichsflächen sei von ungenügender Qualität und trage nicht zu einer sinnvollen Vernetzung von Lebensräumen bei. Zudem sollen in der Agrarpolitik die regionalen Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.

Die Beteiligung der Landwirte ist freiwillig. Die Beitrags-Ansätze im bestehenden Programm ökologischer Ausgleich der Direktzahlungs-Verordnung werden nicht gesenkt. Die Auflagen für die Bewirtschafter bleiben unverändert. Die Kosten des neuen Programms können noch nicht beziffert werden.

swissinfo und Agenturen

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