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Schweizer Flughäfen: Provisorische Versicherung

Der Betrieb auf den Schweizer Flughäfen geht vorerst mit provisorischem Versicherungsschutz weiter. Keystone

Die Schweizer Flughäfen sind nur noch provisorisch gegen Kriegsrisiken und Terror-Anschläge versichert. Zürich und Bern fanden Zwischenlösungen, in Genf wurde die bisherige Police modifiziert. Der Flugbetrieb geht vorerst weiter.

Mit der Möglichkeit, dass Terroristen Flugzeuge als Bomben benutzen, hatte der internationale Versicherungs-Markt nicht gerechnet. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September senkten die Versicherer deshalb weltweit die Deckung für Kriegsrisiko- Drittschäden.

Tempöräre Lösungen

Obwohl nach der Kündigung durch die Versicherungen die Policen der Kriegsrisiko-Deckung in der Nacht auf Donnerstag auslaufen, bleiben die Flughäfen in der Schweiz offen. Dem Flughafen Unique (Zürich-Kloten) haben die im Schweizer Luftpool vereinigten Versicherer eine befristete Übergangs-Lösung angeboten.

Laut Luftpool-Präsident Heini Bürgi wurde die Deckungs-Summe allerdings stark reduziert. Über das Ausmass der Deckung machte er keine Angaben. Unique teilte am Mittwochabend mit, bis Ende Woche müsse in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich und dem Bund eine längerfristige Lösung gefunden werden.

Auch die Flughäfen Bern-Belp und Genf Cointrin bleiben vorerst weiter offen. Verschiedene Schweizer Versicherungen haben ihnen am Mittwoch ebenfalls einen reduzierten Versicherungsschutz angeboten, wie Bruno Spicher, Leiter des Bereichs Betriebsversicherungen bei der Mobiliar, mitteilte. Für Bern-Belp wurde der Versicherungsschutz von 60 auf 20 Millionen Franken reduziert.

Auch in Genf bleiben offene Fragen: Nach der modifizierten Police würde die Versicherung nicht zahlen, wenn der Flughafen für mögliche Anschläge eindeutig mitverantwortlich gemacht werden könnte. Die Definition der Mitverantwortung sei aber noch unklar, sagte Philippe Roy, Sprecher des Genfer Flughafens.

Staatsgarantie unwahrscheinlich

Bern-Belp will beim Bund vorstellig werden und um eine Staatsgarantie bitten. Zürich stellte bereits ein Gesuch für die nächsten beiden Wochen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken. Beide Flughäfen rechnen allerdings kaum mit einer positiven Antwort des Bundes. Im Unterschied zu Swissair dürften die Flughäfen mit ihren Bemühungen um eine rasche Staatsgarantie für Kriegsrisiken vorerst scheitern.

Laut Hans-Ulrich Aebersold vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), ist es nicht Sache des Bundes, Flughäfen zu versichern. «Es besteht keine rechtliche Basis für eine Intervention seitens des Bundes», sagte Aebersold.

Und der Sprecher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Hugo Schittenhelm, erklärte: «Auf Grund der Haftungs-Voraussetzungen ist es nicht einfach, eine Rechtsgrundlage für eine Staatsgarantie zu finden.».

Über das Unique-Gesuch um Haftübernahme wird der Bundesrat an einer der nächsten ordentlichen Sitzungen befinden. Die Regierung werde am Freitag oder nächste Woche entscheiden, sagte Schittenhelm.

Flughäfen in schwacher Position

Ob die Eidgenossenschaft die Haftung für den Versicherungs-Schutz übernehmen werde, sei noch offen. Die Fälle Swissair und Unique seien nicht vergleichbar. «Die Auflagen für Fluggesellschaften sind ungleich schärfer als für Flughäfen», sagte Schittenhelm. So seien in den Flughäfen-Konzessionen nicht einmal Haftpflicht-Versicherungen für die Reisenden vorgeschrieben.

Die Flughäfen seien in einer schwächeren Position als die Fluggesellschaften. Eine Fluggesellschaft dürfe nicht mehr fliegen, wenn die Kriegsrisiken nicht gedeckt seien. Die Flughäfen sind laut Schittenhelm dagegen nicht zu einer derartigen Versicherung verpflichtet. Unique hätte mit einer Betriebs-Einstellung gar gegen die Konzession verstossen.

Vorläufige Garantie für Fluggesellschaften

Bereits beschlossen hat der Bundesrat eine Staatsgarantie für die einheimischen Fluggesellschaften für die nächsten zwei Wochen. Wie es danach weitergeht, ist unklar, denn die Versicherer haben sich mit den Fluggesellschaften noch nicht einigen können.

Es zeichnet sich allerdings eine Verlängerung der Staatsgarantie ab, wie Daniel Ruhier vom Bundesamt für Zivilluftfahrt am Mittwoch sagte. Der Bund werde am 5. Oktober entscheiden, falls die Fluggesellschaften und die Versicherer sich bis dahin nicht einigen sollten.

swissinfo und Agenturen

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