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Swissair: Amerikanerin wird Finanzchefin

Die neue SwissairGroup Finanzchefin Jacqualyn Fouse kommt von Nestlé. Fouse / SwissairGroup

Die Swissair Group hat die Nestlé-Managerin Jacqualyn Fouse zur neuen Finanzchefin ernannt. Der bisherige Finanzchef, Georges Schorderet, übernehme Spezialaufgaben innerhalb der Gruppe, teilte Swissair am Mittwoch (23.05.) mit.

Die 40jährige Amerikanerin Jacqualyn Fouse übernimmt die neue Funktion am 1. Juli. Sie arbeitet derzeit bei Nestlé als Group Treasurer und ist die erste Frau, die in die Konzernleitung der Swissair Einsitz nimmt. Fouse wurde am 12. Mai 1961 in Fort Worth, Texas (USA) geboren. Nach dem Wirtschaftsstudium in Arlington (Texas/USA) arbeitete sie als Finanzanalystin bei Höchst und bei der Nestlé-Gruppe Alcon Laboratories in Texas, wo sie zum Schluss für Investitionen und Finanzen zuständig war

Der seit kurzem der Swissair als Konzernchef vorstehende Mario A. Corti war zuvor Nestlé-Finanzchef.

Schoderet nun in Reihe zwei

Der unter Beschuss geratene Finanzchef der Swissair Group, Georges Schorderet, ist seiner Funktion enthoben worden. Schorderet scheidet auch aus der Konzernleitung aus. Schorderet bleibe direkt Corti unterstellt, sagt die SwissairGroup. Insbesondere werde er für die Arbeiten im Rahmen der anstehenden Sonderprüfungen zur Verfügung stehen.

Die personelle Neubesetzung begründete er damit, dass Konzernchef Mario Corti für die Neuausrichtung des Luftverkehrskonzerns mit einem neuen Finanzchef zusammenarbeiten wolle.

Schorderet war ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, weil er für die in eine finanzielle Krise geratene Luftverkehrsholding noch letzten Sommer höchst optimistische Ertragsprognosen gestellt hatte.

Einsetzung eines Sonderprüfers formell beantragt

Der Bund und der Kanton Zürich hatten am Mittwoch zuvor beim Bezirksgericht Zürich formell um die Einsetzung eines Sonderprüfers ersucht. Die Eingabe erfolgte auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom vergangenen 25. April.

Gestützt darauf kann die Gesellschaft oder jeder Aktionär innert 30 Tagen den zuständigen Richter um Einsetzung eines Sonderprüfers ersuchen. Mit ihrer
Eingabe haben Bund und Kanton nun von diesem Recht Gebrauch gemacht.

swissinfo und Agenturen

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