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Tempolimiten auf bestimmten Strecken aufgehoben

Der Bundesrat hebt Tempolimiten auf den Autobahnen um die Städte Zürich, Winterthur und Bern teilweise wieder auf. Es geht dabei um Strecken, auf denen keine übermässige Umweltbelastung mit Stickstoffdioxid nachgewiesen werden kann.

Die mit der Umweltbelastung begründeten Tempolimiten waren von der Zürcher Regierung im Juli 1994 eingeführt worden. Die Berner Regierung folgte im August 1995. Der Touring Club der Schweiz (TCS) reagierte umgehend.

Im Fall von Zürich hiess der Bundesrat nun die Beschwerden für die Autobahn A1 zwischen Oberwinterthur und Winterthur-Ohringen sowie für die A1/A20 zwischen Zürich-Seebach und Zürich-Affoltern gut. Auf diesen Strecken bleibt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 120 Km/h bestehen. Überschritten ist der Grenzwert für Stickstoffoxid dagegen auf der A1 zwischen den Anschlüssen Winterthur-Wülflingen und Winterthur-Töss, womit der Kanton neu Tempo 100 statt wie bisher Tempo 120 signalisieren darf.

Zwischen Winterthur-Ohringen und Wülflingen gilt Tempo 100 bereits heute. Tempo 60 statt statt wie bisher 80 wird zudem auf der Autobahn A1 vom Halbanschluss Zürich-Aubrugg bis Zürich-Letten eingeführt.

Um Bern auf der Autobahn A6 zwischen Saali und Muri sowie auf dem Autobahnzubringer H10 gilt neu wieder Tempo 100 statt Tempo 80, weil der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht oder nur minim überschritten wird.

Tempo 80 gilt dagegen weiterhin von der Verzweigung Wankdorf auf der Autobahn A6 bis Saali und auf der Autobahn A1 bis Neufeld sowie auf der Autobahn A12 von Weyermannshaus bis Bern/Bümpliz. Auf dem Teilstück der Autobahn A1 durch den Bremgartenwald wird je nach Verkehrsaufkommen Tempo 80 oder Tempo 100 gelten, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schreibt.

swissinfo und Agenturen

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