UBS und CSG akzeptieren Bankenvergleich mit Zusätzen
Die Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse Group (CSG) sind bereit, dem Bankenvergleich inklusive Zusätzen zuzustimmen. Diesen Entscheid wollen die beiden Banken dem New Yorker Richter Edward Korman am Freitag (04.08.) offiziell mitteilen.
An diesem Freitag läuft die Frist ab, die Korman den Banken für eine Stellungnahme zu seinem Memorandum von letzter Woche gestellt hatte. Akzeptiert der US-Richter die Zustimmung, dürfte der Bankenvergleich wie angekündigt mit den Zusätzen in Kraft treten.
Umstrittene Zusätze
Bereits vor zwei Jahren war eine grundsätzliche Einigung zwischen den Schweizer Grossbanken und den Klägern erzielt worden. Neue Unklarheiten hatten jedoch Zusätze (Amendments) nötig gemacht.
Dabei stand das Amendment II im Vordergrund, das die Kosten zur Behandlung von Ansprüchen aus dem sogenannten «Settlement Fund» und den Einbezug der Versicherungen in den Bankenvergleich regelt, wie UBS-Sprecher Christoph Meier am Donnerstag (03.08.) auf Anfrage sagte.
Dritte Tranche im Herbst
Die Banken sind von den administrativen Kosten befreit. Diese werden aus dem Settlement Fund bezahlt. Im Gegenzug zahlen die Banken den gesamten Restbetrag an den Settlement Fund diesen Herbst in einem Mal ein. Dadurch enstehen zusätzliche Zinserträge, die den jüdischen Holocaust-Opfern zu Gute kommen.
Nach den bereits im letzten und vorletzten Jahr bezahlten zwei Tranchen im Umfang von 250 und 333 Mio. Dollar fliessen mit der dritten und letzten Tranche weitere 617 Mio. Dollar in den Fund. Daraus ergibt sich die ausgehandelte Vergleichsumme von total 1,25 Mrd. Dollar.
Versicherungen einbezogen
Die letzten noch offenen Punkte mit den Versicherungen, werden zwischen den Grossbanken und den Versicherungen verhandelt, wie CSG- Sprecher Ulrich Pfister sagte. Die Bâloise (Basler), Swiss Re, Rentenanstalt und Helvetia Patria sind bereit, maximal 50 Mio. Dollar zusätzlich an den Bankenvergleich beizusteuern.
Abgetrennt davon läuft die Aufforderung von Richter Korman an Schweizer Unternehmen, Dokumente über die Beschäftigung von Zwangsarbeitern während der Nazizeit offen zu legen. Es ist Sache des Richters zu entscheiden, ob Unternehmen mit Zwangsarbeitern in den Vergleich mit einbezogen werden.
Die Frist hierfür läuft bis zum 25. August. Einzelne Konzerne wie Nestlé und ABB haben sich unterdessen sogar bereit erklärt, einen Beitrag an den Bankenvergleich zu zahlen.
Verteilplan für Gelder
Nimmt Richter Korman die Zustimmung zum Bankenvergleich an, kann der vom Gericht eingesetzte «Special Master» Judah Gribetz seine Arbeit aufnehmen. Er ist damit beauftragt, innert 30 Tagen einen Verteilplan für den Settlement Fund auszuarbeiten. Mit Auszahlungen wird jedoch nicht vor Ende Jahr gerechnet.
swissinfo und Agenturen
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