Umstrittener Leistungsabbau
Die Hochrechnung des Rechenzentrums der SRG SSR idée suisse sagt voraus, dass die Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes mit etwa 56% angenommen wird.
Das eher knappe Ja ist keine Überraschung: Der Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung hatte es in der aktuellen Wirtschaftsbaisse schwer.
Die Anzahl der erwerbslosen Personen steigt in der Schweiz seit Monaten an. Daher überrascht es nicht, dass die Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes heftig umkämpft war.
Während die Vorlage im Parlament noch problemlos durchging, hatten die Gewerkschaften in den letzten Monaten die Wirtschaftsentwicklung auf ihrer Seite. Von «unerträglichem Sozialabbau» war die Rede: In Zeiten, da viele damit rechnen müssen, ihre Stelle zu verlieren, ist ein Leistungsabbau nicht beliebt.
Gemäss den Fachleuten im Rechenzentrum sind es vor allem die Kantone der Romandie, welche von der Vorlage nichts wissen wollen. In der Deutschschweiz und in ländlichen Regionen überwiegt die Zustimmung. Damit zeichnet sich einmal mehr ein Graben zwischen der lateinischen und der deutschsprachigen Schweiz ab.
Die Hochrechnung prognostiziert einen Ja-Anteil von etwa 56%. Ausschlaggebend ist einzig das Stimmenmehr, das Ständemehr ist für diese Vorlage nicht notwendig.
Für Sicherheit der Versicherung
Mit der Annahme der Revision des ALV-Gesetzes hat das Schweizer Volk die Sicherheit dieser Sozialversicherung in den Vordergrund gestellt. Das sagte die freisinnige Nationalrätin Christine Egerszegi (AG) vom bürgerlichen Komitee «Starke Arbeitslosenversicherung».
Sie sei zufrieden, dass sich das Stimmvolk – trotz einem schwierigen Umfeld – dafür ausgesprochen habe und dass unerfreuliche Ereignisse in der Wirtschaft nicht als Beispiel gegolten hätten.
Die Gewerkschaften, die gegen die Revision das Referendum ergriffen hatten, sind enttäuscht. Das Ja betrachten sie aber nicht als Ja zum Leistungsabbau bei der Versicherung.
Die Bevölkerung habe dem Bundesrat Glauben geschenkt, dass mit dieser Revision die Versicherung auf einen gesunden, finanziellen Boden gestellt würde, sagte Serge Gaillard, Sekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
Handlungsbedarf auf 2004
Eine Arbeitslosenversicherung für gute und schlechte Zeiten: Dies soll mit der Revision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes erreicht werden. Linke und Gewerkschaften wehrten sich gegen die Verlängerung der Beitragszeit und die Verkürzung der Bezugsdauer.
Seit 1995 wird die Arbeitslosenversicherung mit Notmassnahmen finanziert. Von Anfang an war klar, dass es sich dabei um befristete Massnahmen handeln sollte, um die Finanzierung der Versicherung nicht zu gefährden.
Ende 2003 laufen diese Notmassnahmen zur Schuldentilgung der Arbeitslosenversicherung nun aus. Dann wird der Beitragssatz von jetzt 3 Lohnprozenten wieder auf 2 Lohnprozente sinken. Auch der Solidaritätsbeitrag für Besserverdienende ist dann vom Tisch.
Einen Teil des fehlenden Geldes sollen gemäss Gesetzesrevision Bund und Kantone mit jährlichen Beiträgen von rund 300 Millionen resp. rund 100 Mio. Franken beisteuern.
Allerdings sind eben auch Abstriche für die Versicherten geplant: Die Gegner bemängelten vor allem, dass der Schutz für alle unter 55 Jahren von heute 520 auf 400 Tage gekürzt werden soll. Zudem soll der Versicherungsschutz erst 12 Monate nach der ersten Einzahlung beginnen. Heute greift die Versicherung schon nach 6 Monaten.
swissinfo, Eva Herrmann und Christian Raaflaub
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