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USA kritisieren schweizerische Handelshemmnisse

Die USA haben in ihrem Jahresbericht über Handelshemmnisse erneut auch die Schweiz kritisiert. Angeprangert werden vom Büro der US-Handelsbeauftragten namentlich die Abschottung der Schweizer Landwirtschaft und die Hindernisse für Gentech-Produkte.

Die USA haben in ihrem Jahresbericht über Handelshemmnisse erneut auch die Schweiz kritisiert. Allerdings fällt die Kritik milder aus als in den Vorjahren. Angeprangert werden vom Büro der US-Handelsbeauftragten namentlich die Abschottung der Schweizer Landwirtschaft und die Hindernisse für Gentech-Produkte.

Am stärksten kritisieren die USA den noch immer starken Protektionismus für die Landwirtschaft. Schweizer Bauern seien “eine der am meisten geschützten Produzentengruppen in der Welt”. Der Anteil amerikanischer Produkte am Agrar-Importmarkt der Schweiz betrage nur fünf Prozent.

Dieser Markt sei für US-Produkte wegen hoher Einfuhrzölle und gewisser Vorzugszölle für andere Länder ein schwieriges Terrain. Es sei nicht klar, steht im Bericht, ob diese Präferenzzölle mit den Regeln der WTO übereinstimmten.

Besonders schwierig sei die Einfuhr bereits verpackter Nahrungsmittel, weil die Schweiz ihre Einfuhrzölle nach dem Gewicht bemesse. Das behindere den Import solcher Produkte, da die Verpackung für die Zollbemessung hinzugerechnet wird.

Die US-Handelsauftragte schätzt, dass mit der Entfernung solcher Handelshemmnisse die Ausfuhr amerikanischer Agroprodukte in die Schweiz um mehr als 25 Millionen Dollar steigen würde.

Lange Wartezeiten für GVO-Produkte

Der Bericht merkt an, dass die Bewilligung für den Verkauf von Produkten, die genetisch veränderte Organismen enthalten, in der Schweiz langsamer als in den USA ist. Das habe dazu geführt, dass solche Erzeugnisse, die anderswo zugelassen wurden, in der Schweiz verboten sind, so lange dort das Bewilligungsverfahren noch läuft.

Ohne besondere Kritik verweist der Bericht auf die am 1. Januar in Kraft getretene Deklarationspflicht, wonach Frischfleisch und Konsum-Eier, die aus hierzulande verbotener Produktion stammen, klar gekennzeichnet werden müssen.

Offener Markt für Dienstleistungen

Der Markt für Dienstleistungen in der Schweiz wird im Bericht als offen geschildert. Von der vollen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts hätten auch US-Firmen beträchtlich profitiert.

Restriktionen gebe es noch im Bereich des Rechtsbeistandes, da ausländische Anwälte in der Schweiz nur tätig werden könnten, wenn sie dort das Anwaltspatent hätten.

Die Schweiz, so die US-Handelsbeautfragte, heisse ausländische Investitionen willkommen; sie schaffe und unterhalte dafür Bedingungen, die sowohl für schweizerische als auch ausländische Investoren vorteilhaft seien.

swissinfo und Agenturen

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