Liebe Frau Voegtli – je nach Fall kann es sein, dass die Botschaft einen Original-Pass benötigt, zum Beispiel für die Anmeldung im Auslandschweizerregister. Sie können bei der Botschaft prüfen, ob für Ihr Anliegen eine beglaubigte Kopie des Passes allenfalls ausreicht. Auch ist es möglich, den Pass selbst vorbeizubringen, falls Sie ihn nicht der Post oder einem Kurierdienst anvertrauen wollen. Wenn Sie den Pass versenden, empfiehlt es sich, dass Sie die Sendung als Einschreiben versenden und gleich auch ein beschriftetes und frankiertes Rückantwortcouvert beilegen. Beste Grüsse, Soliswiss – Genossenschaft der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
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