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Geldwäscherei: Schweiz muss sich bewegen

Geldwäscherei-Bekämpfung: Die Schweiz muss das Bankgeheimnis lockern. Keystone

Auf Druck aus dem Ausland soll die Schweiz im Bereich der internationalen Geldwäscherei-Bekämpfung künftig besser kooperieren. Der Finanzplatz befürchtet mögliche Missbräuche im Ausland im Fiskalbereich.

“Die Schweiz kommt nicht darum herum, sich den internationalen Gepflogenheiten anzupassen”, sagt die sozialdemokratische Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer gegenüber swissinfo.ch.

“Wir haben bereits in Bezug auf die OECD-Standards Anpassungen vornehmen müssen. Je rascher die Anpassung des Geldwäschereigesetzes kommt, desto besser”, so die Finanzexpertin.

Künftig soll die schweizerische Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) trotz des Bankgeheimnisses mit ausländischen Behörden Finanzinformationen austauschen können.

Umgesetzt werden soll dies mit einer Anpassung des Geldwäschereigesetzes. Den Vorentwurf hat die Schweizer Regierung jüngst genehmigt und die Vernehmlassung eröffnet.

Druck aus dem Ausland

Damit reagiert der Bundesrat auf den Druck aus dem Ausland. Das zentrale internationale Forum im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung, die Financial Action Task Force (FATF), verlangt von den nationalen Geldwäschereistellen, sämtliche Informationen untereinander auszutauschen. Länder, welche die Vorgaben nicht umsetzen, landen auf einer schwarzen Liste.

Druck macht auch die sogenannte Egmont-Gruppe, ein Zusammenschluss von weltweit 127 Geldwäscherei-Meldestellen. Da die MROS weltweit die einzige ist, die Finanzinformationen unter dem Vorbehalt des Bankgeheimnisses zurückbehalten muss, hatte ihr die Egmont-Gruppe im vergangenen Sommer mit der Suspendierung der Mitgliedschaft gedroht, sollte die Schweiz nicht innerhalb eines Jahres eine Gesetzesänderung einleiten.

Nachteile für alle beseitigen

Für den Bundesrat wirkt sich diese Situation in der Geldwäscherei-Bekämpfung für alle Beteiligten und namentlich auch für die Schweiz selbst nachteilig aus. Diverse ausländische Meldestellen liessen ihrerseits der MROS keine Finanzinformationen zukommen.

Es liege somit im Interesse der Schweiz, den durch das Bankgeheimnis bedingten Behinderungen des Amtshilfevollzugs ein Ende zu setzen, so der Bundesrat. Damit könnten die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verbessert sowie die Integrität des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.

Befürchtungen der Finanzbranche

“Grundsätzlich sehen wir ein, dass die Schweiz in einer ungemütlichen Lage ist. Wir haben kein Interesse, auf graue oder schwarze Listen zu gelangen”, sagt Markus Hess, Präsident des Forums der schweizerischen Selbstregulierungs-Organisationen (SRO) gegenüber swissinfo.ch.

“Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Schweiz hier nicht vorauseilen darf. Wir bezweifeln, dass die Vorlage des Bundesrates die nötigen Schranken setzt. Wir dürfen im Sinn der Kundschaft unserer Finanzintermediäre nicht Daten preisgeben, die auch ein vernünftiger Datenschützer nicht herausgeben würde”, so Hess.

Der SRO-Präsident bezweifelt, dass diese Daten im Ausland wirklich nur zur Aufklärung von Geldwäschereidelikten gebraucht werden, wie dies im Gesetz vorgesehen sei. Es fehlten die Kontrollmechanismen.

Die Geldwäscherei-Bekämpfung werde zum Vorwand für die Jagd auf Steuersünder, sagt Hess. Die FATF wolle gewisse Steuerdelikte zu Vortaten der Geldwäscherei erklären. Über die Gesetzesänderung könnte dies auch die Schweiz tun.

“Die ganze Übungsanlage ist, mal etwas salopp gesagt, wahrscheinlich fiskalisch motiviert. Das Bankgeheimnis wird nicht nur noch ein bisschen mehr, sondern bald komplett durchlöchert”, sagt Hess.

Strenge Vorgaben…

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sieht die Notwendigkeit ein, dass die schweizerische Geldwäschereibehörde einen Informationsaustausch mit ihren Pendants im Ausland machen muss. Das sei wichtig, um Geldwäscherei weltweit zu bekämpfen, sagt SBVg-Sprecher Thomas Sutter gegenüber swissinfo.ch.

“Für uns ist aber wichtig, dass der Informationsaustausch an strenge Vorgaben gebunden bleibt. Zum Beispiel darf die Information nur für einen ganz konkreten Fall ausgetauscht werden, und nicht flächendeckend.”

Die Gefahr bestehe immer, dass ins Ausland fliessende Informationen unter Umständen nicht für Geldwäschereidelikte verwendet, sondern weitergeleitet würden an andere Behörden, sagt auch Sutter. “Die Schweizer Behörden müssen deshalb dafür besorgt sein, dass bei Verdacht von Weiterleitung sofort keine Informationen mehr an diese Geldwäschereibehörde im Ausland geliefert werden.”

…und Sicherungen

Dafür plädiert auch Thomas Pletscher vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. “Wenn entgegen den Spielregeln der Egmont-Gruppe ein Land Informationen von der Schweiz anderweitig, zum Beispiel zu steuerpolitischen Zwecken, verwenden sollte, müsste dieses Land automatisch von der Schweiz gesperrt und aus der Egmont-Gruppe ausgeschlossen werden”, sagt er gegenüber swissinfo.ch.

Gleichzeitig betont Pletscher die Wichtigkeit einer Mitwirkung der Schweiz in internationalen Gremien – “gerade als international bedeutender Finanzplatz”. Deshalb sei eine Anpassung des Geldwäschereigesetzes notwendig.

“Wenn das Gesetz mit Sicherungen gegen die Weitergabe von Informationen an Nichtberechtigte versehen ist, dann wird das Bankgeheimnis nicht weiter durchlöchert”, sagt Pletscher.

Bankgeheimnis existiert nicht mehr

Susanne Leutenegger Oberholzer findet Befürchtungen, das Ausland werde unter dem Vorwand der Geldwäscherei-Bekämpfung Jagd auf Steuersünder machen, “lächerlich”. Im Gesetz werde vorgegeben, wozu und wie die Daten verwendet werden können. “Und die Schweiz wird auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn wir die Steuerhinterziehung bekämpfen und mit der Weissgeldstrategie ernst machen.”

Zur Befürchtung des SRO-Forums, das Bankgeheimnis werde durch die Gesetzesanpassung noch mehr durchlöchert, sagt die SP-Nationalrätin: “Das Bankgeheimnis ist bereits nicht mehr existent. Denken Sie an die Affäre Hildebrand, sie ist das beste Beispiel dafür. Das wird von den Strafverfolgungsbehörden nicht einmal mehr als Offizialdelikt wirklich ernst genommen.”

Die Gefahr, dass das System der Geldwäscherei-Bekämpfung für fiskalische Zwecke missbraucht wird, sieht Judith Voney, Chefin der schweizerischen Meldestelle für Geldwäscherei (Money Laundering Reporting Office Switzerland MROS), nicht.

Schweizer Banken müssten bei einem Verdacht auf Steuerdelikte der Geldwäschereimeldestelle gar keine Meldung machen, sagte sie gegenüber dem Tages-Anzeiger. Weder Steuerbetrug noch Steuerhinterziehung würden als Vortat zur Geldwäscherei gelten. Folglich könne die MROS ihren ausländischen Pendants in Steuerfällen auch keine heiklen Daten ausliefern.

Allerdings kündigte die Schweizer Regierung im März 2011 an, schwere Steuerdelikte künftig als Vortat zur Geldwäscherei zu qualifizieren. Dieser Schritt werde “für die internationale Zusammenarbeit von Straf- und Verwaltungsbehörden, die für die Bekämpfung der Geldwäscherei zuständig sind, Folgen haben”, schrieb der Bundesrat.

International werden die Meldestellen für Geldwäscherei Financial Intelligence Unit (FIU) genannt. 1995 beschloss eine FIU-Gruppe, informell zusammenzuarbeiten und nannte sich nach dem Tagungsort im Schloss Egmont Arenberg in Brüssel Egmont-Gruppe.

Heute will die Gruppe den effizienten und gesicherten Informationsaustausch unter den FIU fördern und zählt 127 Mitglieder. Sie legt dafür Grundsätze für die internationale Zusammenarbeit fest. Die schweizerische Meldestelle für Geldwäscherei – das Money Laundering Reporting Office Switzerland (MROS) – ist seit 1998 Mitglied der Egmont- Gruppe.

Das zentrale internationale Forum im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist die Financial Action Task Force (FATF), an der auch die Schweiz aktiv teilnimmt.

Die FATF definiert durch den Erlass von politisch verbindlichen Empfehlungen internationale Regulierungsstandards in diesem Bereich. Diese Empfehlungen werden derzeit überarbeitet und voraussichtlich an der Plenarsitzung der FATF im Februar 2012 verabschiedet.

Zwei dieser Empfehlungen betreffen die Aufgaben und Befugnisse der nationalen FIU, also – in der Schweiz – der MROS. Dies zieht nun die Revision des Geldwäscherei-Gesetzes nach sich.

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