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Gericht spricht Ex-Förster aus dem Oberengadin teilweise schuldig

Das Regionalgericht Maloja in St. Moritz hat den Ex-Gemeindeförster aus S-chanf wegen Veruntreuung, Betrugs, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt. Von zwei Anklagepunkten wurde der 56-Jährige jedoch freigesprochen.

Der Freispruch betrifft die beiden Hauptanklagepunkte, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es geht darin um einen Betrug an einer Privatperson in der Höhe von 128’311 Franken. Zudem soll der Ex-Förster zum Nachteil des Klägers 225 Lärchen- und Arvenstämme im Wert von rund 59’700 Franken widerrechtlich einbehalten haben.

Der Beschuldigte bestritt diese Vorwürfe bei der Verhandlung am Dienstag. Das Gericht konnte die Sachverhalte nicht nachweisen, wie es am Donnerstag schrieb. Es hätten «unüberwindbare Zweifel» bestanden. «Diese Freisprüche, welche den Grossteil der Anklage ausmachten, wirkten sich erheblich auf die Höhe der Strafe aus», hiess es weiter.

Arbeitgeberin betrogen

Hingegen für schuldig befand das Gericht den Angeklagten in Bezug auf die vorgeworfenen Sachverhalte gegen seine ehemalige Arbeitgeberin, die Gemeinde S-chanf im Oberengadin. Gemäss Anklageschrift wurde diese wegen Handlungen des Ex-Försters um über 50’000 Franken geschädigt.

Der Beschuldigte habe private Ausgaben über die Gemeinde abgerechnet, darunter den Bau eines Hühnerstalls. Auch für private Bauarbeiten soll er Holz und Arbeitsleistungen der Gemeinde genutzt haben.

Der 56-Jährige bestritt die Vorwürfe. Alles sei mit der Gemeinde abgesprochen und transparent abgewickelt worden. Das Gericht sah dies anders und merkte an: «Der dadurch seiner Arbeitgeberin verursachte Schaden entspricht einem Bruchteil desjenigen, welcher in der Anklageschrift aufgeführt ist.»

Geständig war der Ex-Förster beim Vorwurf der Urkundenfälschung. Da geht es um einen Export im Jahr 2016. Damals soll er für einen Holztransport nach Italien eine Pro-Forma-Rechnung mit zu tiefem Warenwert ausgestellt haben, um geringere Zölle zu ermöglichen.

Das Urteil von acht Monaten Freiheitsstrafe wurde bedingt aufgeschoben für eine Probezeit von zwei Jahren. Es ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann innert zehn Tagen Berufung einlegen.

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