Aufruf an Personen, die im 2. Weltkrieg zu Zwangsarbeit verpflichtet wurden
Fahrende, Zeugen Jehovas, Homosexuelle und Behinderte, welche damals wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer dieser "Gruppen" verfolgt wurden, können Entschädigungen einfordern, genau wie jene, welche in der gleichen Zeit von Schweizer Firmen zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden. Die Internationale Organisation für Migrationen nimmt die Anträge entgegen.
Nach der Vereinbarung, welche die Schweizer Banken und die Vertretungen der Holocaust-Überlebenden vor einem US-Gericht abgeschlossen haben, und nach dem Zuteilungsplan für den Gesamtbetrag von 1,25 Mrd. Dollar, auf den man sich in dieser Vereinbarung geeinigt hat, erhielt die Internationale Organisation für Migrationen (IOM) den Auftrag, die Entschädigung von Personen von drei der fünf Kategorien zu organisieren, welche zu einer Art finanzieller Kompensation berechtigt sind. Das sind:
– Nichtjüdische Personen – Fahrende, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, körperlich und geistig Behinderte -, welche Opfer oder Zielscheiben nationalsozialistischer Verfolgung waren und von Deutschen Firmen oder vom Nazi-Regime zur Zwangsarbeit herangezogen wurden
– Personen, welche von Schweizer Firmen oder deren Tochtergesellschaften zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, ob sie Opfer oder Zielscheiben nationalsozialistischer Verfolgung waren oder nicht
– nichtjüdische Personen – Fahrende, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, körperlich und geistig Behinderte -, welche Opfer oder Zielscheiben national-sozialistischer Verfolgung waren, denen die Einreise in die Schweiz verweigert wurde oder die aus der Schweiz ausgewiesen wurden, die zwischen 1933 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs in der Schweiz Zuflucht suchten und da verhaftet oder schlecht behandelt wurden.
Die IOM mit Sitz in Genf hat deshalb ein «Programm über die Guthaben von Holocaustopfern» ausgearbeitet, das in diesen Tagen anläuft. Warum wurde gerade diese Organisation damit beauftragt? «Weil wir über ein gutes weltweites Informationsnetz verfügen», führt Programmdirektor Dirk de Winter aus. «Und weil das humanitäre Ziel dieser Operation mit der Mission der IOM übereinstimmt.»
Wichtige Ergänzung: die Höhe der Entschädigungen liegt bei rund 1000 Dollar pro Person, und als Fristen für die Einreichung der Anträge auf Entschädigung wurden die Monate August und September 2001 festgelegt, je nach betroffener Kategorie. Die betroffenen Personen sollen wissen, dass «die IOM ihnen so schnell, so effizient und so menschlich wie möglich helfen will», ergänzt de Winter.
Angesichts der Komplexität der Bestimmungen für dieses Entschädigungsverfahren ist der erste Rat an die Anspruchsberechtigten, sich so schnell wie möglich alle nötigen Informationen zu besorgen. Sie können dies direkt beim Sitz der IOM tun oder bei einem der nationalen IOM-Büros, welche eine Sonderbroschüre für sie bereit halten. Sie können auch die Spezialseite der Organisation auf dem Internet abrufen (Internetadresse und nützliche Links weiter unten). Schweizer Radio International/swissinfo beteiligt sich an dieser Informationskampagne.
Die Internationale Organisation für Migrationen muss gleichzeitig zwei Entschädigungsoperationen durchführen: zum einen das deutsche Programm zur Entschädigung für Zwangsarbeit, zum andern das Programm im Zusammenhang mit den Schweizer Banken. Dirk de Winter sichert zu, dass die an eines der beiden Programme gestellten Anträge gemeinsam und mit einem Maximum an internen Synergien behandelt werden.
Festzuhalten ist ferner, dass die IOM bereits über mehrere Listen von Personen verfügt (unvollständig, aber ebenfalls auf dem Internet abrufbar), welche damals in der Schweiz Zuflucht gesucht hatten. Sie hat auch Listen von Schweizer Firmen oder deren Tochtergesellschaften im Ausland, welche aus Zwangsrekrutierungen Profit zogen. Über eine halbe Million im Rahmen der Globalvereinbarung erfasste Personen konnten bereits brieflich über die unterschiedlichen Verfahren der laufenden Entschädigungen informiert werden oder werden dies demnächst.
Bernard Weissbrodt, Genf
Kontaktstelle IOM
Internationale Organisation für Migrationen
Programm über die Guthaben der Holocaustopfer
17, Route des Morillons
Postfach 71
CH – 1211 Genf 19
Schweiz
E-Mail: swissbankclaims@iom.int
Internet: http://www.swissbankclaims.iom.int
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