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Migros respektiert Religions-Freiheit

Bei seinem Entscheid stützt sich der Grossverteiler auf die Verfassung. swissinfo.ch

Die Migros erlaubt Musliminnen, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Der Grossverteiler beruft sich auf die Religionsfreiheit.

Bei Problemen wollen die Personalverantwortlichen des Grossverteilers die Interessen der Angestellten schützen.

«Ein Kopftuchverbot ist nicht möglich; das verbietet die Bundesverfassung, die die Religions- und Gewissensfreiheit garantiert», sagte Eve Pfeiffer, Sprecherin der Genossenschaft Migros. «Und das Bundesgericht hat entschieden, das muslimische Kopftuch sei ein religiöses Symbol.»

Das Migros-Leitbild garantiere zudem den Respekt vor Andersartigkeit, gleichgültig ob diese religiös, kulturell oder sexuell sei, sagte der Sprecher des Migros-Genossenschaftbundes, Urs Naef.

Hinzu kämen Diskriminierungsverbote im Gesamtarbeitsvertrag und im Arbeitsgesetz.

Schutz der Angestellten

Falls Verkäuferinnen und Kassiererinnen wegen des Kopftuchs von Kunden angegriffen würden, könnten die Betroffenen versetzt werden- in einen Bereich ohne Kundenkontakt oder eine andere Filiale.

«Die Migros hat die Pflicht, ihre Angestellten am Arbeitsplatz zu schützen», sagte Urs Stolz, Personalchef des Migros Zürich. «Aber niemand wird wegen des Kopftuchs entlassen und niemandem wird verboten, es zu tragen», fügte er hinzu.

Dieser Grundsatz gelte laut einem Beschluss der Personalchefs für alle zehn Migros-Genossenschaften.

Laut der Migros kann es aber sein, dass aus hygienischen Gründen oder um Unfälle an Maschinen zu vermeiden, die Frauen ihre Kopftücher ablegen müssen.

«Mehr als ein Stück Stoff»

Ausgelöst wurden die Debatte, als eine Muslimin bei Migros Zürich ein Kopftuch tragen wollte. Der Fall wurde im Oktober im «Tages-Anzeiger» publik gemacht und sorgte national für Aufsehen.

Es kam schweizweit zu zum Teil anti-islamischen Reaktionen. «80% der Kundenreaktionen waren negativ», sagte Stolz.

Im Gespräch mit diesen Kunden habe er feststellen müssen, «dass sich hinter dem Kopftuch weit mehr verbirgt, als ein Stück Stoff.»

Im Kanton Zürich arbeiteten auch Sikhs mit Turban und Juden mit Kippa. «Diese Angestellten hatten noch nie Probleme», fügte Stolz hinzu.

Denner rät vom Kopftuch ab

Beim Migros-Konkurrenten Coop wird von Fall zu Fall entschieden. Generell aber geniesst die Zufriedenheit der Kundschaft oberste Priorität.

Bei Denner, einem weiteren Schweizer Detailhändler, sind zwar die Filialen autonom, dennoch wird den Mitarbeiterinnen vom Tragen eines Kopftuchs abgeraten.

swissinfo und Agenturen

Auch die andern Grossverteiler in der Schweiz sind mit der Frage des Kopftuchtragens konfrontiert.

Coop regelt das Problem von Fall zu Fall. Für die Nummer 2 in der Schweiz ist die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden zentral.

Denner empfiehlt, keine Kopftücher zu tragen. Die einzelnen Fililialen sind jedoch autonom.

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