Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bei Inzest gibt es oft ein Machtgefälle

Inzest ist auch im Film oft ein Thema: Szene aus "Höhenfeuer" von Fredi Murer. imago

Der Bundesrat will im Rahmen der Überarbeitung des Strafgesetzes das Inzestverbot aufheben. Mit ihrem Vorhaben stösst die Schweizer Regierung bei bürgerlichen Parteien auf Unverständnis und Empörung. Ein Experte für Populationsgenetik relativiert.

Die geplante Entkriminalisierung des Inzests (einzig der einvernehmliche Beischlaf zwischen blutsverwandten Erwachsenen soll straffrei werden) erregt die Gemüter, weil es dabei nicht um eine strafrechtliche Perspektive, sondern um ein sexualmoralisch begründetes Verbot geht, das tief in unserer Kultur verankert ist. Zudem wird angeführt, ohne Inzestvermeidung hätte die evolutionäre Entwicklung der Menschheit nicht stattfinden können.

Der Bundesrat hingegen begründet sein Vorhaben damit, dass das Inzestverbot heute nur noch eine geringe Bedeutung habe. Zwischen 1984 und 2007 seien gemäss offizieller Statistik pro Jahr durchschnittlich nur noch drei bis vier Urteile wegen Inzests gefällt worden.

Über das umstrittene Thema hat sich swissinfo.ch mit Homayoun Bagheri unterhalten. Er ist Professor für Populationsgenetik am Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften der Universität Zürich.

swissinfo.ch: Verstehen Sie die Kritik an der geplanten Aufhebung des Inzestverbots?

Homayoun Bagheri: Ja, eigentlich schon. Es ist nötig, dass derart wichtige Themen in einer repräsentativen Demokratie debattiert werden.

swissinfo.ch: Was sagen Sie als Naturwissenschafter zur Aussage der Kritiker, dass Nachkommen aus inzestuösen Beziehungen ein grösseres Risiko haben für eine verminderte Immunität und Resistenz gegen Erkrankungen, für eine herabgesetzte Lebensdauer oder eine reduzierte Fruchtbarkeit?

H.B.: Der biologische Aspekt ist eine wichtige Frage. Der Grad von Inzucht, den ein Individuum hat, bestimmt teilweise die Wahrscheinlichkeit für einige Krankheiten, oder weniger Kinder zu haben oder weniger lang zu leben.

Der Grad der Inzucht muss aber differenziert werden. Im Nahen Osten und in Asien gibt es Gesellschaften, wo Heirat oder Paarung zwischen Cousins kein Problem ist. Biologisch gesehen kann bei solchen Paarungen die Sterberate 1 bis 4% höher sein als bei normalen Paarungen.

Bei Inzest zwischen Vater und Kind oder zwischen Geschwistern, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie zu 50% die gleichen Gene haben – bei Cousins sind es nur bis zu einem Achtel – kann es zu mehr vererblichen Krankheiten kommen als bei Cousins. Also: Je mehr gemeinsame Gene, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass etwas schief läuft.

swissinfo.ch: Und wie stehen Sie zur Behauptung, ohne Inzestvermeidung wäre die evolutionäre Entwicklung der Menschheit stehen geblieben?

H.B.: Diese Behauptung ist etwas spekulativ. Es ist schon möglich, dass bei einem viel höheren Anteil von Inzest die evolutionäre und soziale Entwicklung in den letzten 50’000 bis 100’000 Jahren etwas anders verlaufen wäre; aber sie wäre sicher nicht stehen geblieben.

In einigen Stadien der Entwicklung der Menschheit gab es höhere Grade von Inzucht, als wir jetzt haben. Zum Beispiel waren die Populationen während der Eiszeit oder bei Inselpopulationen viel kleiner.

swissinfo.ch: Am vehementesten gegen eine Inzestverbot-Aufhebung sind die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP). Sie argumentieren mit dem “Schutz der Familie”. Können Sie das verstehen?

H.B.: Eigentlich schon. Wenn man über dieses Thema spricht, darf man nicht nur die biologische Seite betrachten, auch wenn man sagen kann, auf genetischer Ebene kann Inzest schädlich sein.

Wenn man von Inzest zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern spricht, heisst es oft, das geschehe ja im Einverständnis von erwachsenen Personen. Doch da muss man vorsichtig sein, denn der Beginn solcher Beziehungen kann für den einen oder anderen Partner schon im Kindesalter erfolgt sein. Eltern oder ältere Geschwister können ihre Partner auch sexuell belasten.

swissinfo.ch: Es sind also mehr ethische, moralische und soziale als eugenische Gründe, die das Inzestverbot stützen?

H.B.: Am wichtigsten ist, die beiden Aspekte nicht rücksichtslos miteinander zu vermischen. In der Geschichte wurden oft genug eugenische mit ethischen, sozialen Fragen vermischt. Und das ist schlecht, man hat das zum Beispiel im Zweiten Weltkrieg bei den Nationalsozialisten gesehen.

Wissenschaft und Ethik müssen immer zuerst separat betrachtet werden. Dann erst muss man versuchen, die beiden Seiten gesellschaftlich zu integrieren. Und das ist keine einfache Sache.

swissinfo.ch: Wo stehen Sie zwischen den moralischen Argumenten und den heute geänderten Wertvorstellungen?

H.B.: Ich antworte zu dieser Frage nicht als Wissenschafter, sondern als Privatperson. Ich glaube, dass es bei inzestuösen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern oft ein Machtgefälle gibt.

Zum Schutz der Kinder, der jüngeren Partner, wäre es wahrscheinlich sicherer, das Gesetz (das Inzuchtverbot zwischen blutsverwandten Erwachsenen, die Red.) so zu belassen, wie es jetzt ist.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) sind empört über die Pläne des Bundesrates, das Inzestverbot aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Für die SVP ist der Vorschlag inakzeptabel, die Ächtung des Inzests sei seit Jahrhunderten in unserer Gesellschaft und Kultur verankert.

Die CVP und die EVP argumentieren mit dem Schutz der Familie. Deswegen müsse der Inzest auch künftig strafbar sein.

Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) stimmt der Entkriminalisierung zwar zu, doch kritisiert sie, dass der Bundesrat zu einseitig auf die Statistik abstelle.

Auch die Sozialdemokratische Partei (SP) opponiert nicht, lässt aber durchblicken, dass sie das Vorhaben angesichts des grossen Widerstands als unnötig ansieht.

Der Umgang mit Inzest wird in Europa unterschiedlich gehandhabt.

Blutschande, seit 1990 als Inzest bezeichnet, ist seit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB von 1942) gesamtschweizerisch strafbar. Genf hatte zuvor, seiner französischen Tradition folgend, Inzest straflos gelassen.

Frankreich hat die Inzeststrafbarkeit nach der Revolution abgeschafft. Italien ist dem französischen Beispiel zunächst gefolgt, hat dann aber die Strafbarkeit wieder eingeführt, wenn der Inzest zu einem öffentlichen Skandal wird.

Andere Länder haben an der Inzeststrafbarkeit strikt festgehalten. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hält die Inzeststrafbarkeit für verfassungsmässig, Deutschland kennt eine ähnliche Regelung wie die Schweiz.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft