Jungfrau-Drama: Bergführer definitv freigesprochen
Die Freisprüche für die beiden Bergführer im Jungfrau-Drama werden rechtskräftig. Der Militär-Auditor hat die Appellation gegen das Urteil des Militärgerichts 7 vom 20. November 2009 zurückgezogen, wie die Militärjustiz am Donnerstag mitteilte.
Das Militärgericht 7 in Chur hatte die beiden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Nichtbefolgung von Dienstvorschriften angeklagten 34-jährigen Bergführer von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Sie waren angeklagt, den Unfall im Jungfrau-Massiv vom 12. Juli 2007, der sechs Armeeangehörigen das Leben gekostet hatte, fahrlässig verursacht zu haben. Den beiden wurde auch eine Entschädigung von 90’000 respektive 75’000 Franken zugesprochen.
Gegen das mündlich eröffnete Urteil hatte der Auditor des Militärgerichts 7, Maurus Eckert, am 25. November 2009 vorsorglich Appellation erhoben. Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung zog Eckert die Appellation aber zurück, wie die Militärjustiz am Donnerstag mitteilte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
swissinfo.ch und Agenturen
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