Graubünden plant Steuer für Zweitliegenschaften
Nach dem Aus für den Eigenmietwert plant Graubünden eine neue Steuer für Zweitwohnungen. Damit sollen Millionenverluste für Kanton, Gemeinden und Kirchen ausgeglichen werden.
(Keystone-SDA) Die Bündner Regierung will die auf Bundesebene beschlossene Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung im kantonalen Recht umsetzen. Sie hat dazu am Donnerstag die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steuergesetzes eröffnet, wie sie mitteilte. Kern der Vorlage ist eine neue Steuer, welche die erwarteten Einnahmeausfälle ausgleichen soll.
Steuer soll Millionenverluste ausgleichen
Durch den Wegfall des Eigenmietwerts bei Zweitliegenschaften rechnet der Kanton mit jährlichen Mindereinnahmen von 40,5 Millionen Franken. Als Kompensation soll eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften eingeführt werden. Die Regierung schlägt dafür einen kantonalen Steuersatz von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwert vor.
Um diese unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften rechtlich abzusichern, soll die Kantonsverfassung angepasst werden. Die neue Bestimmung entspricht einer Regelung in der Bundesverfassung, die Volk und Stände am 28. September 2025 angenommen haben.
Auch Gemeinden und Kirchen betroffen
Die Gesetzesrevision soll es auch den Gemeinden und Kirchen ermöglichen, eine solche Steuer einzuführen. Bei den Gemeinden wird mit Einnahmeausfällen von schätzungsweise 32,5 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Die Kirchen verlieren gemäss Schätzungen insgesamt rund 4 Millionen Franken.
Die Vorlage sieht eine einfache Regelung vor, bei der die Gemeinden und Kirchen autonom über die Einführung und die Höhe der Steuer entscheiden können.
Weniger Steuerabzüge
Mit der Gesetzesrevision sollen auch verschiedene Steuerabzüge wegfallen. Dies betrifft Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Kosten für den Rückbau vor einem Ersatzneubau. Die Regierung begründet dies damit, dass direkte Förderinstrumente zielgerichteter seien.
Da der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert werde, seien diese Abzüge nicht mehr konsequent. Beibehalten werden soll hingegen der Abzug für denkmalpflegerische Arbeiten, da diese meist nicht freiwillig erfolgen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. November 2026. Läuft alles im Sinne der Regierung, könnten die neuen kantonalen Regelungen gleichzeitig mit dem Bundesrecht am 1. Januar 2029 in Kraft treten.