
Hartz-IV-Sozialleistungen müssen neu berechnet werden
(Keystone-SDA) Karlsruhe – In Deutschland müssen die sogenannten Hartz-IV-Regelsätze zur Unterstützungen bedürftiger Kinder und Erwachsener neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstösst gegen die Verfassung.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Neuregelung zu schaffen. So lange bleibt die bisherige Regelung gültig.
«Hartz IV» – benannt nach dem früheren VW-Manager und Kanzler-Berater Peter Hartz – ist in Deutschland der gängige Name für ein Programm zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen.
Landesweit erhalten etwa 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Dazu zählen Langzeitarbeitslose, deren Familienangehörige sowie Geringverdiener, die einen staatlichen Zuschuss zu ihrem mageren Arbeitslohn erhalten.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro (527 Franken) monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro.
Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Im deutschen Bundeshaushalt 2010 waren für «Hartz IV» insgesamt 41,1 Milliarden Euro veranschlagt.