
Kanton Zürich: Ab 1. Dezember gibt es keine lebenslange Rente mehr
(Keystone-SDA) Zürich – Zurückgetretene Zürcher Regierungsräte erhalten ab dem 1.Dezember weniger Geld: Das neue Abgangsleistungs-Gesetz, das dann in Kraft tritt, spricht ihnen nur noch maximal drei Jahreslöhne zu. Bis anhin erhielten ehemalige Regierungsmitglieder eine lebenslange Rente.
Die Regierungsräte, die aktuell im Amt sind, werden die lebenslange Rente von 40 bis 60 Prozent des bisherigen Lohnes aber dennoch erhalten. Für sie gilt das bisherige Recht, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Ein Regierungsrat verdient pro Jahr rund 300’000 Franken.
Erster Regierungsrat, bei dem das neue Gesetz angewendet wird, ist der Sieger vom 29. November, also entweder Daniel Jositsch (SP) oder Ernst Stocker (SVP). Ihre Abgangsentschädigung wird dereinst davon abhängen, wie alt sie bei Amtsaustritt sind, wie viele Dienstjahre sie hinter sich haben und ob sie freiwillig oder unfreiwillig gehen.
Freiwillige Rücktritte bedeuten dabei eine weniger hohe Abfindung als Rücktritte durch Abwahl oder eine schwere Krankheit. Neu kann die Abfindung zudem gekürzt, verweigert oder gar zurückgefordert werden, falls eine Amtspflichtverletzung oder gar ein Verbrechen zum Rücktritt führten.
Das neue Gesetz über Abgangsleistungen wurde am 9. März 2009 vom Kantonsrat gutgeheissen. Die Volksinitiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen», 2006 eingereicht von der Jungen SVP, wurde dafür zurückgezogen und kommt nicht mehr vors Volk.
Die Initative verlangte, die Leistungen für ehemalige Regierungsräte auf jene des normalen Staatspersonals zu kürzen.