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Kantonsrat spricht sich für höhere Beherbergungsabgabe aus

Keystone-SDA

Mit Ausnahme der SVP-Fraktion haben am Mittwoch alle Fraktionen einem Antrag zugestimmt, die Beherbergungsabgabe im Kanton Zug auf mindestens 2.50 Franken zu erhöhen. Auch die Regierung unterstützte den Antrag der Mitte.

(Keystone-SDA) Das Kantonsparlament hatte in der ersten Lesung Ende April entschieden, die Mindesthöhe der Beherbergungsabgabe weiterhin im Gesetz festzuschreiben und die Kompetenz nicht an die Regierung zu delegieren. Unbestritten war, dass die Beiträge an die kantonale Tourismusorganisation erhöht werden sollen.

Auf die zweite Lesung hin stellten die Mitte-Kantonsräte Thomas Meierhans und Thomas Gwerder den Antrag, die Abgabe pro Logiernacht auf mindestens 2.50 Franken festzusetzen und mindestens 2.50 Franken pro Logiernacht der kantonalen Tourismusorganisation zukommen zu lassen.

Der Antrag stiess am Mittwoch im Kantonsrat auf breite Zustimmung. Mit Ausnahme der SVP unterstützten alle Sprecherinnen und Sprecher den Antrag der Mitte. Die Befürworter betonten, dass die zusätzlichen Einnahmen dem Tourismus zugutekommen und die Einführung der Zug Card ermöglichen sollen. Mit dieser können Gäste gratis den öffentlichen Verkehr nutzen. Die Abgabe sei für die Gäste tragbar und bewege sich auf einem ähnlichen Niveau wie in anderen Tourismusregionen, sagte Vorstösser Thomas Meierhans (Mitte).

Auch die Regierung unterstützte die Vorlage, wie Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut ausführte. Die heutige Beherbergungsabgabe sei zu tief. «Mit einer höheren Abgabe stärken wir den Tourismus im Kanton Zug», sagte sie.

Die SVP lehnte die Vorlage ab. Ihr Sprecher Philip C. Brunner sagte, es stehe den Gemeinden bereits heute frei, höhere Beiträge für den Tourismus zu leisten.

Am Ende stimmten 54 Mitglieder für den Antrag der Mitte. 18 plädierten für die Mindestabgabe von 1.50 Franken aus der ersten Lesung. Ein Antrag von Klaus Balmer (Mitte) auf mindestens 2 Franken war chancenlos und erhielt nur zwei Stimmen.

In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 70 zu 2 Stimmen gutgeheissen.

Seit 2015 beträgt die Beherbergungsabgabe im Kanton Zug zwischen 90 Rappen und 2 Franken.

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