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Klage wegen abgeschriebenen altägyptischen Weisheiten endet teuer

Keystone-SDA

Der selbsternannte Entdecker des Gesichterlesens nach altägyptischen Weisheiten hat vor Bundesgericht vergeblich die Zahlung von rund 28'000 Franken wegen Urheberrechtsverletzung von einem ehemaligen Schüler verlangt. Es bleibt bei den 2300 Franken, die das Obergericht Thurgau ihm zugesprochen hat.

(Keystone-SDA) Der Kläger verfasste drei Lehrbücher, die gemäss seinen Angaben auf altägyptischen Weisheiten beruhen, die er entdeckt haben will. Sie befassen sich mit Menschenkenntnis und Gesichterlesen, wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil schrieb.

Der Ägypten-Fan verklagte einen seiner ehemaligen Schüler, der ebenfalls drei Bücher zum Thema herausgab und als Dozent tätig wurde. Das Obergericht Thurgau stellte fest, dass 10 Prozent des Inhalts der Bücher des Schülers aus den Werken des ehemaligen Lehrers stammten.

Teure Verfahrenskosten

Aus diesem Grund sollte der frühere Schützling 2300 Franken wegen Urheberrechtsverletzung zahlen. Dies war der Nettogewinn, den der Ex-Schüler als Dozent bei einem seiner eigenen Kursteilnehmer erzielte. Mehr wird der «Entdecker» der altägyptischen Weisheiten nicht erhalten.

Entgegen der Sicht des Klägers habe die Thurgauer Vorinstanz den herauszugebenden Betrag korrekt berechnet, schrieb das Bundesgericht. Für die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens muss der Mann 2000 Franken zahlen. Zudem muss er dem Beklagten 2500 Franken für dessen Aufwände berappen. (Urteil 4A_274/2025 vom 9.9.2025)

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