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Kollegen von Heuwaage-Schläger in Basel gelten nicht als Mittäter

Keystone-SDA

Zwei Kollegen eines verurteilten Gewalttäters haben sich nicht wegen Mittäterschaft bei versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gemacht. Zu diesem Urteil kam das Basler Appellationsgericht am Mittwoch. Ihr Kumpel hatte vor drei Jahren einen Mann zum Invaliden geprügelt.

(Keystone-SDA) «Dass alle drei auf Gewalt aus waren, ist nicht erstellt», sagte der Gerichtspräsident. Die zweite Instanz hielt somit am Urteil des Strafgerichts vom letzten Jahr fest.

Dieses hatte die beiden wegen unterlassener Nothilfe verurteilt, den einen auch wegen Raubes. Der eine, heute 31 Jahre alt musste aufgrund von Vorstrafen für 32 Monate ins Gefängnis, sein 28-jähriger Kollege kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon.

Der Haupttäter kassierte hingegen eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Dies wurde nicht angefochten und war daher nicht Gegenstand am Appellationsgericht. Dort ging es um die beiden Kollegen: Der Anwalt des Opfers hatte Berufung eingelegt.

Er war der Ansicht, dass die beiden Begleiter zusätzlich wegen Mittäterschaft zur Rechenschaft gezogen und daher härtere Strafen erhalten sollen. Das Gericht musste sich somit am Mittwoch mit der Frage beschäftigen, ob für die anderen beiden jungen Männer in Bezug auf die versuchte vorsätzliche Tötung «mitgegangen» auch «mitgehangen» bedeutet.

Im August 2022 hatte der Haupttäter in der Heuwaage-Unterführung einen Mann aufs Schwerste verletzt, um ihm das Bargeld zu entreissen. Der Opferanwalt argumentierte, dass die beiden jungen Männer in Komplizenschaft mit dem Haupttäter agierten. Da die beiden nicht eingriffen, liege hier «Mittäterschaft durch Unterlassung» vor.

Für Diskussionen sorgte auch ein Ohrfeige, die der 31-Jährige dem Opfer nach einer rassistischen Beleidigung verpasst haben soll. Damit habe sei auch er an der Attacke auf den wehrlosen Mann beteiligt gewesen, so der Anwalt.

Zustand des Opfers hat sich nicht verbessert

Das Gericht beurteilte dies anders. Die Ohrfeige als Reaktion könne nicht in Verbindung gebracht werden mit den nachfolgenden schweren Faustschlägen und Tritten an den Kopf, die der Haupttäter zu verantworten hatte, sagte der Gerichtspräsident.

Der Gesundheitszustand des invaliden Mannes ist drei Jahre nach der Tag schwankend und hat sich nicht verbessert, wie der ebenfalls am Prozess anwesende Beistand des Opfers erklärte. Er brauche im Alltag sehr viel Hilfe und werde weiterhin in einem Wohnheim für Menschen mit schwersten Behinderungen leben müssen.

«Was mich beschäftigt ist, dass ich keine Hilfe holte», räumte der 28-jährige Beschuldigte vor dem Appellationsgericht ein und akzeptierte das Urteil der ersten Instanz. Auch sein 31-jähriger Kollege sagte, dass es ihm leid tue für das Opfer. Er habe damals in der Heuwaage-Unterführung «nicht gesehen», dass der Mann am Boden liege.

Ob der Opfervertreter das Urteil weiterzieht, ist noch unklar. Er wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

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