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Warum die Furcht der Konzerne so gross ist

Kupfermine
Nur wenige Unternehmen wissen, woher all ihre Komponenten oder Produkte stammen, ganz zu schweigen von den Bedingungen für die Menschen, die sie herstellen oder extrahieren. Keystone / Nyein Chan Naing

Schweizer Grosskonzerne sollen für ihr Handeln im Ausland stärker in die Pflicht genommen werden: Das fordert die Konzernverantwortungs-Initiative. Die meisten Schweizer Multis lehnen sie ab. Wovor fürchten sie sich?

Als “gigantische Absurdität” bezeichnete der Verwaltungsrats-Präsident des Schweizer Zementherstellers Lafarge Holcim gegenüber Le TempsExterner Link die Forderungen der Konzernverantwortungs-Initiative (KVI). 15 Vorstandsmitglieder von Schweizer Multis forderten in einer Mitteilung die Bevölkerung dazu auf, am 29. November ein Nein in die Wahlurnen zu legen.

Und die Verwaltungsräte von Novartis und Nestlé teilten mit, dass sie mit einer Flut von Klagen rechnen, sollte die KVI angenommen werden, und dass sie “Investitionen in Hochrisikoländern zukünftig überdenken”.

Quell der Besorgnis ist die Haftungsklausel der Initiative, die es jeder und jedem erlauben würde, ein Unternehmen wegen Verletzung ihrer Rechte zu verklagen. Die KVI bietet jedoch einen Ausweg: Der Initiativtext besagt, dass Konzerne nicht haften, wenn sie nachweislich ihre Lieferkette im Griff haben, also zeigen können, dass sie alles in ihrer Macht getan haben, damit bei Betrieben und Zulieferern Sorge zu Menschenrechten und der Umwelt getragen wird.

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“Verantwortungsbewusste Unternehmen haben daher nichts zu befürchten, im Gegenteil, sie können sogar profitieren”, sagt Johannes Blankenbach vom Business & Human Rights Resource Centre, einer Forschungs-NGO, welche die Auswirkungen von 10’000 Unternehmen weltweit untersucht.

Einige Rechtsexperten argumentieren zudem, dass Unternehmen bereits jetzt nach Schweizer Recht für Schäden im Ausland haftbar sind. Die Initiative schaffe einfach mehr Klarheit (siehe Infobox). Nicht zuletzt hätten sich alle internationalen Konzerne in der Schweiz zu Menschenrechten und Umweltschutz bekannt und verfügten über entsprechende Richtlinien und Verfahren. Warum also der Widerstand?

Was sind “geeignete Massnahmen”?

“Egal, was wir tun, es wird nie genug sein”, lautet das Argument vieler Konzernspitzen. Yann Wyss, ein leitender Manager bei Nestlé, der für öffentliche Angelegenheiten und den Bereich Menschenrechte zuständig ist, sagt, dass die Bedenken bei Nestlé gross seien. Daran ändere auch nichts, dass gemäss KVI ein Unternehmen beweisen kann, dass es die nötige Sorgfalt aufgewendet hat.

“Man kann noch so anspruchsvolle Richtlinien haben, aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, weil es um menschliches Verhalten geht”, so Wyss. “Diese Initiative birgt Risiken, die wir nicht eingehen können.”

Die KVI schlägt einen neuen Artikel in der Bundesverfassung vor. Mit diesem sollen Unternehmen verpflichtet werden, “geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen”. Viele Unternehmen kritisieren, dass die KVI nicht klar umschreibe, was diese geeigneten Massnahmen sein sollen.

Die Initiative stützt sich auf Beschlüsse des UNO-Menschenrechtsrats im Jahr 2011. Die RichtlinienExterner Link fordern von den Konzernen bessere Risikoanalysen und Massnahmen, um Menschenrechts- und Umweltverstösse zu verhindern. Doch was müssen die Konzerne tun, um rechtlich auf sicherem Boden zu stehen? Hierzu bleiben die Leitlinien vage. Ein Sprecher des Industriegiganten ABB argumentierte, dass die Forderung der KVI nicht nur undurchführbar sei, sondern “auch erhebliche Rechtsunsicherheit schafft”.

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Nicolas Bueno, Rechtswissenschaftler an der Universität Zürich, ist anderer Meinung. Theoretisch könnten Unternehmen bereits jetzt gemäss schweizerischem Obligationenrecht (Artikel 55Externer Link) haftbar gemacht werden, sagt er. Und dort sei die Definition des Verschuldens auch vage.

Die Initiative führe objektive Kriterien ein, anhand derer ein Unternehmen zeigen kann, dass es alle gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden zu verhindern, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre. “Ich sehe nicht, dass dies die Unsicherheit erhöht. Im Gegenteil”, sagt Bueno und fügt hinzu, dass von den Unternehmen nicht erwartet werde, jedes Risiko zu erkennen. “Es ist eine Frage der Prioritätensetzung.”

Gemäss Rechtsanwalt Mladen Stojiljković von der Kanzlei Vischer in Zürich können Schweizer Unternehmen bereits heute für ihre Handlungen im Ausland aufgrund der vier Haftungsvoraussetzungen (Schaden, Unrecht, Kausalzusammenhang, Verschulden) in Artikel 41 des Obligationenrechts haftbar gemacht werden.

Einige Rechtsgelehrte interpretieren auch Artikel 55 als Grundlage für die Haftung von Unternehmen für mögliche Verstösse eines grösseren Kreises von Partnern in der Lieferkette.

Die Frage ist aber komplex, da das “juristische Unrecht” normalerweise vom Gesetz des Landes definiert wird, in dem die Handlung stattgefunden hat. In solchen Fällen kann es jedoch sein, dass das örtliche Recht die Handlungen nicht als strafbar taxiert oder dass Personen keinen Zugang zur Justiz haben. Die Konzernverantwortungs-Initiative möchte, dass bei solchen Fragen zukünftig schweizerische oder internationale Standards massgebend sind.

Befürworter und Kritiker streiten darüber, ob die Initiative neues Recht schaffen oder nur bestehendes Recht klären soll. Laut Stojiljković “liegt die Wahrheit wahrscheinlich irgendwo dazwischen, denn es existiert kein Präzedenzfall: Kein Schweizer Gericht hat entschieden, dass Firmen für ihre Handlungen im Ausland im Zusammenhang mit Menschenrechts-Verletzungen und Umweltverstössen nach Schweizer Recht haften”.

Die Beweislast werde durch die Initiative auch nicht umgekehrt, so Stojiljković. Die Haftung, welche die Initiative vorschlägt, erfordere keinen Beweis des Verschuldens, so dass “es auch keine Umkehr der Beweislast gibt”.

Andererseits könne “die Tatsache, dass Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht nachweisen können, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben, als eine Umkehrung der Beweislast angesehen werden. Beide Seiten haben somit ein Argument”.

Prioritäten richtig setzen

Der richtige Fokus sei wichtig, sagt Sibylle Baumgartner von Focusright, einer Zürcher Firma, die Unternehmen bei der “Verankerung und Umsetzung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken” berät. Der als Due Diligence bekannte Prozess, bei dem ein Unternehmen seine Lieferkette genau unter die Lupe nimmt, sei für viele Verantwortliche zu abstrakt.

“Wie entscheiden Sie, welche Lieferanten zu auditieren sind? Was hat Vorrang: Fragen der Kinderarbeit oder die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz? Die Geschäftsmodelle dieser Unternehmen basieren auf dem Verkauf teurer Medikamente oder dem Handel mit fossilen Brennstoffen – dies sind naturgemäss Bereiche mit vielen Risiken.”

Die UNO-Grundsätze bieten zwar Orientierungshilfe, aber es bleiben Lücken. Das bedeutet, dass Probleme und Risiken auftauchen können, die der Konzern nicht auf seinem Radar hat. Genau diese Lücken und die daraus resultierenden rechtlichen Risiken sind die grosse Sorge der Multis.

Es gelte einfach, dort anzusetzen, wo die schwersten Menschenrechts-Verletzungen stattfänden, betont Baumgartner. “Wenn ein Rohstoff-Unternehmen zum Beispiel Kobalt von internationalen Händlern kauft, muss es davon ausgehen, dass dieses aus dem Kongo stammt. Und dort sind Probleme mit Kinderarbeit seit längerem bekannt.”

Heute reiche es aus Sicht der Öffentlichkeit auch nicht, wenn die Konzernspitzen sagten, sie hätten es nicht gewusst. Tatsache sei, dass nur wenige Grosskonzerne ihre Produkte bis zur Quelle zurückverfolgen könnten, so Baumgartner.

Nestlé kauft täglich bei rund sechs Millionen Bauern weltweit ein. “Wenn man seine Risiken kennen will, muss man wissen, woher die Rohstoffe kommen”, sagt Nestlé-Manager Wyss. Er erklärt, dass man bei Nestlé wisse, woher 70 Prozent der Rohstoffe stammten, aber man werde wahrscheinlich nie 100 Prozent bis zur Quelle zurückverfolgen können.

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Eine Frage des Vertrauens

Der starke Widerstand der Firmen gegenüber der Konzernverantwortungs-Initiative sage viel über ihr Vertrauen in ihre Due-Diligence-Bemühungen aus, sagt Florian Wettstein, Professor für Wirtschaftsethik an der Universität St. Gallen. “Oder über den Mangel dieses Vertrauens. Unternehmen sagen zwar, dass sie sich an die UNO-Richtlinien halten, aber viele wissen, dass da noch mehr geht”, sagt er. Zugleich räumt Wettstein ein, dass das Ganze ein “schwieriges Unterfangen ist”.

Der Pharmariese Novartis zählt über 100’000 Direktlieferanten und weitere 500’000, die in der Lieferkette tiefer angesiedelt sind. Das Unternehmen erklärt gegenüber swissinfo.ch, dass die Risiken auf mehreren Ebenen liegen und “der Versuch, sie alle zu bewerten und zu bewältigen, eine grosse Herausforderung ist”. 2018 wurden etwa Vorwürfe der Zwangsarbeit auf brasilianischen Bauernhöfen laut, auf denen Carnaubawachs geerntet wird, der für pharmazeutische Produkte verwendet wird.

Die Anschuldigungen betrafen zwar nicht direkt den Pharmasektor, aber Novartis leitete eine Untersuchung ein. Das Unternehmen fand bei seinen Zulieferern keinen Hinweis auf Zwangsarbeit, ermutigte aber die Industrie als Ganzes, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Studien belegen, dass die meisten Unternehmen weit davon entfernt sind, Menschenrechts- und Umweltfragen genügend Platz einzuräumen. Die EU-Kommission fand heraus, dass nur rund ein Drittel der grossen Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt bewerten, und nur 16 Prozent tun dies über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Und eine 2018 von der Schweizer Regierung in Auftrag gegebene StudieExterner Link ergab, dass nur ein Fünftel von 130 Schweizer Unternehmen ein ausreichendes Risiko-Checkup vornehmen.

Der Wortlaut stört

Konzerne sind auch besorgt darüber, dass sie für die Handlungen Dritter geradestehen sollen. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung sieht vor, dass die Konzerne für Missbräuche von Unternehmern haften, die unter ihrer “wirtschaftlichen Kontrolle” stehen. Aber was bedeutet das konkret?

Baumgartner, der vor der Gründung von Focusright beim Reisebüro Kuoni und bei Coop tätig war, sagt, dass die Konzerne zwar die Importeure kontrollieren könnten, aber nicht die Minen oder Bauernhöfe, wo die Rohstoffe produziert werden und meistens die echten Probleme liegen.

“Manchmal gibt es vier oder fünf Ebenen zwischen dem Grosskonzern und dem Bergwerk oder dem Betrieb. Ziel sollte nicht sein, dass die Konzerne die gesamte Wertschöpfungskette kontrollieren, sondern dass sie Wege finden, ihren Einfluss zu erhöhen.”

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Die Initianten der Vorlage haben das Problem erkannt und deshalb versucht, den Umfang der Haftung für Dritte im Text einzugrenzen. Wettstein vom Initiativkomitee erklärt, dass die Konzerne “nicht für die Fehler eines kleinen Kakaobauern in der Elfenbeinküste haften, sondern nur, wenn ihr Direktlieferant die Menschenrechte nicht einhält. Das sollte zumutbar sein.”

Ein ABB-Sprecher sagte gegenüber swissinfo.ch, dass das Unternehmen “von jedem, der für ABB arbeitet, entweder direkt als Mitarbeiter oder indirekt in unserer Lieferkette, erwartet, dass er die Menschenrechte jedes Einzelnen respektiert”. Und der Chemie-Riese Roche erklärte, dass das Unternehmen eine “grosse Verantwortung” für die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ethischen Standards trage und seine Richtlinien weltweit in den Tochtergesellschaften und Beziehungen zu den Lieferanten durchsetze.

Wo endet unternehmerische Verantwortung, und wo beginnt die gesetzliche Haftung? Für viele Konzernverantwortliche ist die Vorstellung der Initianten der KVI, was Kontrolle bedeutet, zu eng.

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“Rechtliche Haftung ist natürlich etwas anderes. Uns wäre es lieber, wenn der Wortlaut der Initiative nur auf Lieferanten der ersten Ebene beschränkt wäre”, sagt Nestlé-Manager Wyss. Nestlé führe vertragliche Beziehungen zu 150’000 Lieferanten, ergänzt er. “Und in diesen Verträgen steht, dass sie sich an unsere Richtlinien halten müssen. Wir prüfen das jedes Jahr.”

In der Elfenbeinküste wurde Nestlé bereits verklagt. Eine Gruppe von ehemaligen Kindersklaven behauptet, eine US-Tochtergesellschaft von Nestlé sowie andere Schokoladeunternehmen hätten der Kindersklaverei Vorschub geleistet, indem sie wissentlich Kakao von Betrieben bezogen hätten, in denen Kinderarbeiter eingesetzt werden. Der Konzern will sich wehren und hat in einer Stellungnahme betont, dass er sich für die Bekämpfung der Kinderarbeit in der Kakaoproduktion eingesetzt habe und sich weiter dafür einsetzen werde.

Zahnlose Alternative?

Die Initianten sagen, ihr Ziel sei nicht, dass Unternehmen Geld für Gerichtsverfahren und Entschädigungen an die Opfer ausgeben. Sie sollten vielmehr sicherstellen, dass die Missbräuche gar nicht erst geschehen.

Mitinitiant Wettstein nennt Beispiele aus anderen Staaten wie Grossbritannien, die von ihren Unternehmen verlangen, dass diese über ihre Bemühungen zur Verhinderung von Sklaverei regelmässig Bericht ablegen.

“Wenn es keine Sanktionen gibt, werden nur wenige Konzerne etwas unternehmen.” Er bezweifelt, dass sich viel ändern wird, wenn der Gegenvorschlag angenommen wird, der keine Haftungsklausel enthält. Blankenbach ist derselben Meinung: “Ohne Haftung bleibt die Initiative zahnlos. Die Anforderungen könnten von den Konzernen in der Praxis allzu leicht umgangen werden.”

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Wettstein verweist auch auf die Europäische Union (EU), die daran ist, neue Vorschriften zu erlassen, die über das hinausgehen, was der Gegenvorschlag will. “Wenn die Schweiz die Initiative nicht annimmt, werden wir in Rückstand geraten.”

Sollte die Initiative angenommen werden, stellt sich die Frage, ob die Konzerne eine Flut von Klagen ereilt. Mladen Stojiljković bezweifelt das. Der auf internationale Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsbarkeit spezialisierte Anwalt sagt, dass die Schweiz kein sehr prozessfreudiges Land sei.

“Die Beweislast, die ein Kläger erbringen muss, ist gross. Zudem ist es schwierig, Zugang zu Beweismitteln zu erhalten, die sich im Besitz der Gegenpartei befinden.” Dies macht es sehr schwierig, eine Schuld vor Schweizer Gerichten zu beweisen.

Für Rechtswissenschaftler Nicolas Bueno würde eine Flut von Klagen vor allem eines bedeuten: “Dass Schweizer Unternehmen ein sehr grosses Problem mit den Menschenrechten haben.”

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(Übertragung aus dem Englischen: Christoph Kummer)

Christoph Kummer

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