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Kruzifixe in Schulen verstossen nicht gegen Grundrechte

(Keystone-SDA) Kruzifixe in Klassenzimmern verletzen nach dem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kein Grundrecht. Es lasse sich nicht beweisen, dass ein Kruzifix an der Wand einen Einfluss auf die Schüler habe, befanden die Richter am Freitag.

Die mit 17 Richtern besetzte Grosse Kammer des EGMR sah keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit hob sie eine anderslautende Entscheidung einer kleineren Kammer vom November 2009 auf.

Diese hatte noch entschieden, dass die auf staatliche Anordnung hin aufgehängten Kreuze in den Klassenzimmern Italiens das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Religionsfreiheit der Schüler verletzen.

Durch alle Instanzen

Ausgangspunkt war die Klage einer Italienerin und ihrer beiden inzwischen erwachsenen Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ihrer Schule ausgeschlossen fühlten. In Italien zog die Familie vergeblich durch alle Instanzen – bis vor den Verfassungsgerichtshof. Im Juli 2006 schalteten die Kläger den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Nachdem die kleine Kammer des Strassburger Gerichts der Familie im November 2009 Recht gegeben hatte, beantragte Italien, unterstützt von anderen Staaten und Organisationen die Überprüfung durch die Grosse Kammer.

Die italienische Regierung argumentierte, das Kreuz symbolisiere die Werte der italienischen Kultur. Es sei ein “volkstümliches Symbol”.

Die Grosse Kammer sieht im Kruzifix an der Wand ein “passives Symbol”, das nicht mit einem Vortrag oder der Teilnahme an einer religiösen Handlung verglichen werden könne. Im übrigen sei die schulische Umgebung in Italien offen für andere Religionen.

So sei das Tragen religiöser Symbole wie dem Kopftuch nicht verboten und das Ende des Ramadan werde häufig in den Schulen gefeiert. Die Klägerin habe ja das Recht, ihre Kinder aufzuklären und nach ihrer eigenen Weltanschauung anzuleiten.

Im Sinne der Luzerner Petition

Das Strassburger Urteil ist auch im Sinne des überparteilichen Petitionskomitees “Kruzifix bleibt”, das in Luzern fast 12’000 Unterschriften für Kruzifixe in Schulzimmern zusammengetragen hat. Für jene Leute, welche die traditionellen Werte vertreten, sei dies ein gutes Urteil, sagte der Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger der Sendung “Schweiz Aktuell” des Schweizer Fernsehen.

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