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Neues Medien-Gesetz auf dem Prüfstand

Bundesrat Moritz Leuenberger, rechts, und Marc Furrer, Direktor des Bundesamtes fuer Kommunikation, an der Medienkonferenz. Keystone

Der Bundesrat hat am Mittwoch (20.12.) den Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) bis Ende April 2001 in die Vernehmlassung geschickt. Er hielt sich dabei weitgehend an seine Grundsatzbeschlüsse vom Januar.

Die SRG SSR idée suisse erbringt einen qualitativ hoch stehenden Dienst für die Allgemeinheit und wird dafür aus Gebühren bezahlt. Die privaten Radio- und Fernsehstationen sind von Leistungsaufträgen befreit und finanzieren sich am Werbemarkt.

Flächendeckender «Service public»

So soll die audiovisuelle Medienlandschaft Schweiz ab 2004 aussehen: Wie Medienminister Moritz Leuenberger darlegte, soll die gebührenfinanzierte SRG für alle Sprachregionen einen flächendeckenden Service public erbringen, wie ihn die Verfassung verlangt. Und sie solle sich in der Schweiz gegen die internationale Konkurrenz behaupten können.

Den Privaten wird im Gegenzug der Marktzugang erleichtert. Sie werden keine Leistungsaufträge mehr erfüllen müssen. Sie sind nur noch ans Gesetz und an die journalistischen Sorgfaltspflichten gebunden. Ihre Werbemöglichkeiten werden europäisiert. So dürfen sie Unterbrecherwerbung betreiben oder Verkaufssendungen anbieten.

Dafür wird das so genannte Gebührensplitting praktisch aufgehoben. Von den heute 43 unterstützten lokalen Radio und TV- Stationen kämen nur noch zweisprachige Radiosender in Biel und Freiburg sowie im Berggebiet zu Gebührengeldern. Statt insgesamt 12 Mio. Franken würden noch etwa 3,5 Mio. verteilt.

Sponsoring-Verbot für SRG

Die SRG wird einer strengeren Werbeordnung unterstellt. Aufrecht erhalten bleibt die Beschränkung der Werbedauer in den Programmen. Verboten bleiben Unterbrecherwerbung und die Radiowerbung. Neu kommt ein generelles Sponsoring-Verbot dazu. Dadurch verliert die SRG Einnahmen von jährlich 30 bis 40 Mio. Franken.

Die SRG soll die Privaten auch nicht mehr mit Spartenprogrammen (beispielsweise für die Jugend oder für Ländlerfreunde) konkurrenzieren dürfen. Der Bundesrat wolle so den Dualismus zwischen SRG und Privaten streng durchziehen, sagte Leuenberger. Er erwarte denn auch ein kontroverses Echo auf den Gesetzesentwurf.

Moralische Medieninstanz

Der Bundesrat bleibt Konzessionsbehörde der SRG, definiert Umfang und Ausgestaltung des Service public und legt die Höhe der Empfangsgebühren fest. Ein SRG-Beirat soll als «moralische Instanz» ohne Weisungsbefugnis und Sanktionsmöglichkeiten zwecks Qualitätssicherung den nationalen Veranstalter begleiten.

Neu geschaffen wird eine unabhängige Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien. Sie übernimmt die Funktionen der heutigen Kommunikationskommission (ComCom) und teilt die Frequenzen zu. Ihr wird als zweite Kammer die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) angegliedert.

swissinfo und Agenturen

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