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Museen durchsuchen vermehrt Bestände nach Raubkunst

Pintura de Constable exposta com o verso de frente
Die Rückseite jedes Gemäldes ist unterschiedlich: Besitzer bringen ihre Etiketten an, Ausstellungen werden vermerkt, und Zollstempel zeugen von den oft langen Reisen der Werke . Bei geraubten oder gestohlenen Kunstwerken können sie auch wertvolle Hinweise auf ihre Herkunft geben. Musée des beaux-arts, La Chaux-de-Fonds, 2018

Während des Zweiten Weltkriegs erbeuteten die Nazis in ganz Europa Tausende von Kunstwerken. Die Gemälde landeten auch in Schweizer Museen. Diese tun sich schwer, die Gemälde zu identifizieren und an die Besitzer zurückzugeben. Doch es gibt Fortschritte, sagen Experten.

Eigentlich wissen die Museen, was zu tun ist. Die so genannte Washingtoner Erklärung gibt vor, wie NS-Raubkunst in Kunstsammlungen identifiziert wird und wie faire Lösungen mit den Erben aussehen. Auch die Schweiz hat den Richtlinien vor 20 Jahren zugestimmt, zusammen mit 44 Regierungen und Organisationen weltweit. Doch die Erklärung ist ein unverbindliches Regelwerk und wird je nach Staat unterschiedlich umgesetzt. Und die Schweiz hinkt anderen Ländern hinterher.

Das hat auch Alain Monteagle erfahren. Der Franzose hat über ein Jahrzehnt lang vergeblich für die Rückgabe eines Gemäldes aus seiner Familie gekämpft. “Dedham from Langham”, gemalt vom britischen Künstler John Constable. Das Gemälde, das sich im Besitz seiner jüdischen Grosstante Anne Jaffé befand, die 1942 starb, war vom Vichy-Regime konfisziert worden. Jahrzehnte später gelangte es in den Besitz des Musée des beaux-arts in La Chaux-de-Fonds (Kanton Neuenburg). 

Monteagle erklärte den Verantwortlichen, das Werk gehöre seiner Familie. Die Stadtbehörden bestätigten zwar, dass es einst gestohlen worden war, doch zurückgeben wollten sie es nicht. Das Museum habe einen “beunruhigenden Mangel an Scham” gezeigt, kommentierte Ronald Lauder, der Präsident des jüdischen Weltkongresses im Jahr 2016 die Situation.

Das Gemälde Dedham from Langham, von John Constable
John Constables “Dedham from Langham” (c. 1812) Photo: Pierre Bohrer, Le Locle, 2017 ©: Musée des beaux-arts, La Chaux-de-Fonds, 2018

Er habe in der Stadt Unterschriften gesammelt, um das Gemälde zurückzubekommen und mit Gerichtsprozessen gedroht, sagt Monteagle. Der Franzose versucht seit Jahren, gestohlene Kunstwerke aus seinem Familienbesitz von Museen in der ganzen Welt zurückzubekommen. Dabei hat er mal mehr, mal weniger Erfolg. Im Fall von La Chaux-de-Fonds “half alles nichts”, wie er sagt. “Sie wollten nicht auf uns hören.” Im März dieses Jahres kaufte er das Gemälde dem Museum ab – für 80’000 Euro.

Die Washingtoner Erklärung sollte genau solche Szenarien verhindern. Sowohl Betroffene als auch Experten finden, dass die Umsetzung in vielen Fällen schlecht funktioniert. In der kommenden Woche, vom 26. bis 28. November, wird deshalb an einer Konferenz in Berlin anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Erklärung diskutiert, was zu tun wäre.

“Ermutigende Schritte”

“Die Einstellung zum Thema hat sich geändert, zumindest in der Schweiz”, findet Nina Zimmer, Direktorin des Kunstmuseums Bern. Das Museum kam jüngst in den Besitz des zweifelhaften Gurlitt-Erbes. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Werken, die einst dem deutschen Kunsthändler Cornelius Gurlitt gehörten. Ein Teil davon sind Gemälde, die von den Nazis gestohlen oder zu niedrigen Preisen von Juden, die Deutschland verlassen mussten, gekauft worden waren. 

Max Liebermann s Two Riders on the Beach
Gurlitt’s Vater arbeitete als Händler für die Nazis. In der Kunst-Sammlung in der Münchner und Salzburger Wohnung von Cornelius Gurlitt befanden sich Werke, die gestohlen oder zu niedrigen Preisen Juden abgekauft wurden, die gezwungen waren, Nazi-Deutschland zu verlassen. Gemälde von Henri Matisse und Max Liebermann (“Two Riders on the Beach”, 1901, oben im Bild) gehören zu den Werken, die bisher aus der Gurlitt-Sammlung restauriert wurden. de.wikipedia.org

“Der Fokus auf Bern hat geholfen, das Bewusstsein hierzu zu schärfen”, sagt Zimmer. “Viele Kollegen befassen sich nun damit.” In der Vergangenheit hätten vor allem zwei Umstände dazu geführt, dass das Thema Raubkunst stiefmütterlich behandelt worden sei, sagt sie: Der Mangel an finanziellen Mitteln und der Mangel an Fachwissen.

Ein weiterer Stolperstein sei der Kunstmarkt selbst, sagt der Historiker Thomas Buomberger, der ein Buch über NS-Raubkunst geschrieben hat. “Händler machen nur sehr widerspenstig ihre Archive und Aufzeichnungen für Forschende zugänglich.” 

Zumindest die ersten beiden Probleme sind angepackt worden. Das Kunstmuseum Bern arbeitet mit der Universität Bern zusammen, um Forscher in der Provenienzforschung (Herkunftsforschung) auszubilden. Und die Schweizer Regierung hat 2016 den Museen zum ersten Mal Geld für solche Forschung zur Verfügung gestellt. “Diese Schritte sind ermutigend. Doch wir brauchen verlässliche, dauerhafte Finanzierung”, sagt Nina Zimmer. “Im Moment wird alles durch einmalige Sonderzuschüsse finanziert.”

Nina Zimmer, diretora da Kunsthaus Bern
“Auch wenn diese Initiativen ein ermutigender Anfang sind, brauchen wir eine dauerhafte Finanzierung”, sagt Nina Zimmer, Direktorin des Kunstmuseums Bern. “Im Moment wird alles durch einmalige Sonderzuschüsse finanziert.” Keystone/Lukas Lehmann

Das Bundesamt für Kultur (BAK) gibt von 2016 bis 2020 insgesamt zwei Millionen Franken für Provenienzforschung an Schweizer Museen aus. Die Institutionen erhalten Geld für einzelne Projekte und müssen sich bewerben. Der Höchstbetrag pro Projekt beträgt 100’000 Franken. Am 19. November traf das Bundesamt die jüngste Auswahl: 14 Projekte werden unterstützt. Nebst dem Kunstmuseum in Bern erhalten auch das Kunstmuseum in Basel sowie die Fondation Beyeler Geld. Bislang seien zwölf Projekte weitgehend abgeschlossen worden, sagt Benno Widmer, der beim BAK zuständig für Museen und Sammlungen ist. Die Nachfrage sei hoch. “Dies zeigt, dass die Museen zunehmend Verantwortung übernehmen.”

“Die Schweiz könnte mehr tun”

Es gibt sie nämlich, die guten Beispiele. Marc-André Renold, ein Professor für Kunstrecht an der Uni Genf und zudem der Anwalt, der Monteagle vertrat, verweist auf einen Fall von 2015. 

Pintura de Gustave Courbet
Der Kanton Jura erhielt 2015 ein Gemälde von Gustave Courbet, eine Juralandschaft im Wert von rund 300’000 Franken als Vermächtnis. Es war nicht im offiziellen Werkverzeichnis des Künstlers verzeichnet, und als die kantonalen Behörden feststellten, dass der Vater des Spenders das Gemälde 1939 in Düsseldorf gekauft haben könnte, läutete die Alarmglocke. République de Canton du Jura/Pierre Montavon

Der Kanton Jura erhielt damals aus einem Nachlass ein Gemälde von Gustave Courbet im Wert von rund 300’000 Franken. Es wurde nicht im offiziellen Katalog des Künstlers aufgeführt. Als die kantonalen Behörden herausfanden, dass der Vater des Schenkers das Gemälde womöglich 1939 in Düsseldorf gekauft hatte, schrillten bei ihnen die Alarmglocken.

Die Kantonsregierung gab in der Folge ein Gutachten in Auftrag, um Herkunft und Authentizität des Gemäldes zu untersuchen. Doch die Experten fanden keinen Beweis dafür, dass es sich um Nazi-Raubkunst handelte. Also übergab der Kanton das Gemälde dem Musée jurassien d’art et d’histoire in Delémont, jedoch unter dem Vorbehalt, dass es an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben würde, sollte es sich später doch als NS-Raubkunst herausstellen. Der Kanton veröffentlichte zudem einen Bericht.

“Hier wurde alles richtig gemacht”, sagt Renold. Doch im Allgemeinen, betont er, könnte die Schweiz mehr tun, um die Washingtoner Erklärung umzusetzen. “Sie ist nicht sehr proaktiv”, sagt er. Zum Beispiel fordert die letzte der Regeln, Nummer 11, “nationale Prozesse zur Umsetzung dieser Grundsätze, insbesondere in Bezug auf alternative Streitbeilegungsmechanismen zur Lösung von Eigentumsfragen”. Frankreich, Deutschland, Österreich, die Niederlanden und Grossbritannien hätten alle Gremien aufgebaut, die Empfehlungen zu umstrittenen Kunstwerken abgeben. Schwedische Museen forderten die Regierung dieses Jahr auf, eine solche Kommission zu schaffen. Und die Schweiz? “Fehlanzeige. Wir haben kein solches Gremium”, sagt Renold. Benno Widmer vom BAK sagt, dass eine Frage hierzu im Parlament aufgeworfen worden sei, aber der Bundesrat in seiner Antwort festgehalten habe, dass es nicht genug Fälle gäbe, die ein solches Gremium rechtfertigten. “Es wäre in unserem Fall sehr hilfreich gewesen”, sagt Renold. “Als wir dort nicht vorankamen, wandten wir uns an Bern und baten um Hilfe. Sie sagten: Sicher, wir helfen – wir können Ihnen einen Konferenzraum anbieten. Das war alles“, so Renold.

“Die Schweiz hat nicht gekämpft”

Und Antragsteller wie Monteagle warten oft jahre-, wenn nicht sogar jahrzehntelang auf einen Bescheid. Vor zehn Jahren lehnte das Basler Kunstmuseum einen Anspruch der Erben von Curt Glaser auf mehr als 100 Kunstwerke aus seiner Sammlung ab. Die Kunstkommission der Stadt stimmte 2017 schliesslich zu, den Entscheid des Museums zu überprüfen. Die Überprüfung ist bis heute nicht abgeschlossen worden.

Der Grund, warum die Schweiz die Washingtoner Prinzipien nur langsam angewandt habe, liege unter anderem daran, dass sie am Zweiten Weltkrieg nicht beteiligt war, sagt Olaf Ossmann, ein in der Schweiz ansässiger Anwalt, der sich mit Fällen von Raubkunst befasst. “Aus Schweizer Sicht hiess es: Warum sollten wir die Probleme der Deutschen lösen, wenn wir nicht einmal mitgekämpft haben?”

Dass das Kunstmuseum Bern das Gurlitt-Erbe angenommen habe, so Ossman, habe einige Händler und Sammler stark verunsichert. “Sie befürchteten, dass die deutschen Standards der Provenienzforschung und der Rückgabe in der Schweiz angewandt würden.”

Ein Merkmal der schweizerischen Herangehensweise bei NS-Raubkunst ist sprachlicher Natur: In der Schweiz ist lange der Begriff “Fluchtgut” verwendet worden: Juden verkauften ihre Kunstwerke, um mit dem Erlös ihre Flucht aus Nazi-Deutschland finanzieren zu können.

Schweizer Museen lehnen Ansprüche für “Fluchtgut” traditionell ab. Im April veröffentlichte das Bundesamt für Kultur jedoch ein Glossar, das Museen und Sammler daran erinnert, dass “Fluchtgut” kein international anerkanntes Konzept sei und “für unterschiedliche Interpretationen offen ist”. Jeder Fall müsse individuell beurteilt werden, und Ansprüche auf “Fluchtgut” könnten auch begründet sein, so das BAK.

“Riesiges schwarzes Loch”

Die Washingtoner Erklärung war nie für private Sammler gedacht, und die Mittel, die den Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen, um NS-Raubkunst aus privaten Sammlungen zurückzuerhalten, sind begrenzt. Wenn die Erben vor Gericht gehen, scheitern die Ansprüche in der Regel an Verjährungsfristen.

Ossmann sagte, er sei von Schweizern schon oft um Rat gefragt worden. “Private Besitzer prüfen gerade nach einer Erbschaft ihre Sammlungen”, sagt er. “Normalerweise nur zur eigenen Information, aber es ist ein guter erster Schritt.” Und wenn sie sich dazu entschliessen, illegal erworbene Waren zu behalten, stünden in der Schweiz so genannte Freeports zur Verfügung – zollfreie Lagerhäuser in Flughafennähe. Ossmann beschreibt sie als “riesiges schwarzes Loch in einer Welt, in der sich alles in Richtung grössere Transparenz bewegt”.

Chris Marinello, ein in London lebender Anwalt der Erben von Paul Rosenberg, sucht seit längerem eine Gemälde von Edgar Degas: “Portrait of Mlle. Gabrielle Diot”. Das Pastell, das die Nazis aus dem Haus des legendären Pariser Kunsthändlers plünderten, wurde 1942 von einer Schweizer Familie gekauft. 1974 hat es erneut den Besitzer gewechselt. Laut Marinello ist der letzte bekannte Standort ein Freeport-Lagerhaus in Basel, wo es 2003 angeblich gesichtet wurde.

Bislang konnte er weder den aktuellen Besitzer noch den genauen Standort des Gemäldes ermitteln. Insgesamt suchen die Rosenbergs noch 60 Kunstwerke. “Ich denke, die Hälfte von ihnen könnte in der Schweiz sein”, sagt Marinello. “Es war einer der ersten Orte, wo Paul Rosenberg nach dem Krieg einige seiner Kunstwerke fand. Und er traf auf einige Leute, die ihm sagten: ‘Wir haben Ihr Kunstwerk – wie viel zahlen Sie?'”

(Übertragung aus dem Englischen: Christoph Kummer)

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