Kunstrasenplatz in Uitikon hat keine gültige Baubewilligung
Die Gemeinde Uitikon kommt nicht darum herum, für den seit bald zehn Jahren bestehenden Kunstrasenplatz eine korrekte Baubewilligung zu erarbeiten. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Gemeinde nicht eingetreten.
(Keystone-SDA) Eines ist klar: Auf dem Kunstrasenplatz der Sportanlage Sürenloh in Uitikon wird seit Jahren Fussball gespielt. Für den Bau des Platzes erteilte die Gemeinde im Dezember 2015 die Baubewilligung und das Spielfeld wurde erstellt. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Gemeinde gab jedoch grünes Licht für den Bau, ohne der kantonalen Baudirektion Unterlagen nachzureichen, die diese wegen der Eingriffe in die Bodenbeschaffenheit verlangt hatte. Zur Diskussion steht, ob landwirtschaftliche Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen.
Rauf und runter
Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, es bedürfe keiner kantonalen Baubewilligung. Die Baudirektion blieb hart, und verlangte im Dezember 2018 erneut die Unterlagen. Im Februar 2019 doppelte sie mit einer entsprechenden Verfügung nach.
In den darauffolgenden Jahren zog die Gemeinde die Sache nach Rückweisungen zwei Mal bis vor das Verwaltungsgericht, bis sie schliesslich ans Bundesgericht gelangte. Dieses ist nicht auf den Fall eingetreten, weil es sich beim angefochtenen Urteil nur um einen Zwischenentscheid handelt.
Der Gemeinde bleibt nichts anderes übrig, als mit dem Kanton zusammenzuarbeiten und die Frage der ursprünglichen Bodenbeschaffenheit des heutigen Kunstrasenplatzes zu klären. Derweil wird darauf weiterhin wacker Fussball gespielt. (Urteil 1C_397/2024 vom 29.6.2026)