Lörrach (D) erlässt Grillverbot im öffentlichen Raum
Grilladen im öffentlichen Raum sind in der südbadischen Grenzstadt Lörrach bei Basel nicht mehr möglich. Aufgrund der Trockenheit hat die Stadt das Grillieren, offenes Feuer, und Feuerwerk untersagt. Auch fest eingerichtete Grillplätze sind gesperrt, wie die Stadtverwaltung am Dienstag mitteilte.
(Keystone-SDA) Dabei bezieht sie sich auf die Gefahrenstufe 4 von 5 des Deutschen Wetterdienstes, was «hohe Gefahr» bedeutet. Wer trotzdem im öffentlichen Raum grilliert oder Feuerwerk zündet, kann mit bis zu 5000 Euro gebüsst werden, wie die Verwaltung schreibt. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Grillieren im Garten bleibt «mit gebotener Vorsicht» erlaubt.
Die Nachbarstadt Weil am Rhein verordnete bereits am 25. Juni ein Grillverbot in Parks, Grünanlagen sowie an Uferbereichen, auf Plätzen sowie bei ausgewiesenen Grillstellen. Das Verbot ist zunächst bis zum 24. Juli gültig.
Nicht ganz so weit gehen die Schweizer Nachbarn der beiden deutschen Städte. Im Kanton Basel-Stadt wie auch im Baselbiet gilt seit dem 3. Juli ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an den Waldrändern, nicht aber generell im öffentlichen Raum. Nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern dürfen Feuer entfacht werden.