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12 Monate Gefängnis unbedingt für Revisionisten Gaston-Armand Amaudruz

Der Waadtländer Revisionist Gaston-Armand Amaudruz ist am Montag (10.04.) vom Lausanner Strafgericht der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Amaudruz will das Urteil anfechten.

Der Waadtländer Revisionist Gaston-Armand Amaudruz ist am Montag (10.04.) vom Lausanner Strafgericht der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und zu 12 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Amaudruz kündigte bereits einen Rekurs gegen das Urteil an.

Bei dem Urteil stützte sich das Gericht allerdings nur auf die Vergehen, die nach dem 1. Januar 1995, also nach Inkrafttreten der Antirassismus-Strafnorm, begangen worden waren.

Das Gericht ordnete eine unbedingte Strafe an, da der 79-jährige Amaudruz während des ganzen Prozesses nie Bedauern oder Einsicht gezeigt hatte. Er habe seine Meinung auch nach den Aussagen von Holocaust-Überlebenden nicht geändert, begründete Gerichtspräsident Michel Carrard das Urteil.

Ohne seinen Einfluss schmälern zu wollen, sei Amaudruz allerdings nicht der Leader der extremen Rechten in der Schweiz und im Ausland, als der er immer wieder dargestellt werde, erklärte Carrard. «Er ist eher ein Intellektueller, der die Rolle eines Ideologen spielt», so der Gerichtspräsident weiter.

Rekurs angekündigt

Amaudruz hat jetzt fünf Tage Zeit, einen Rekurs gegen das Urteil einzureichen. Dies werde er sicher tun, erklärte der 79-Jährige am Montagabend. Allerdings wolle er zuerst die Urteilsbegründung genau studieren.

Amaudruz musste sich vor allem wegen dreier Artikel verantworten, die er nach dem 1. Januar 1995 in seinem Mitteilungsblatt «Courrier du Continent» veröffentlicht hatte. In allen drei Artikeln verleugnete er den Genozid an Juden, bestritt die Existenz der Gaskammern und verurteilte die Rassenmischung. Zudem bot Amaudruz auch nach dem Januar 1995 revisionistische Bücher zum Verkauf an.

Anklage und Privatkläger zufrieden

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 79-Jährigen eine 15-monatige Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte für Milde und verlangte für Amaudruz eine Busse und eine «geringe Freiheitsstrafe».

Generalstaatsanwalt Jean-Marc Schwenter sowie die vier Privatkläger zeigten sich mit dem Urteil zufrieden und verzichten auf Rekurse. Nebst der Gefängnisstrafe muss Amaudruz auch die Prozesskosten von rund 32’790 Franken tragen. Zudem muss er den Privatklägern Genugtuungen von über 50’000 Franken zahlen.

Für den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG), hat das Urteil laut einem Communiqué «Signalwirkung». Es zeige, dass Personen, die öffentlich Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion oder Rasse erniedrigen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnen, mit einer deutlichen Bestrafung rechnen müssen.

Bisherige Urteile

Die schwerste Strafe, die in der Schweiz bisher gegen einen Holocaust-Leugner verhängt wurde, war 15 Monate unbedingt gegen den Holocaust-Leugner Jürgen Graf. Wie die meisten einschlägig Verurteilten zog Graf das Urteil weiter.

Seit Inkrafttreten der Rassismus-Strafnorm 1995 wurden rund 150 Fälle vor Gericht behandelt. Die meisten Fälle – etwa jene von Emil Rahm und Walter Fischbacher, Vertreter der St. Galler Autopartei und der Universalen Kirche – betrafen aber nicht die Leugnung des Holocaust, sondern andere rassistische und antisemitische Propaganda.

swissinfo und Agenturen

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