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14 Jahre Zuchthaus für Gabor Bilkei

Gabor Bilkei (Mitte) muss für 14 Jahre ins Zuchthaus. Das Zürcher Geschworenengericht hat am Donnerstag (03.02.) das Strafmass für den 56-jährigen Tierarzt festgelegt, den es im Dezember der vorsätzlichen Tötung seiner Frau schuldig gesprochen hatte.

Gabor Bilkei (Mitte) muss für 14 Jahre ins Zuchthaus. Das Zürcher Geschworenengericht hat am Donnerstag (03.02.) das Strafmass für den 56-jährigen Dübendorfer Tierarzt festgelegt, den es am 16. Dezember 1999 der vorsätzlichen Tötung seiner Frau Heike schuldig gesprochen hatte.

Mit seinem Strafmass blieb das Gericht um vier Jahre unter dem Antrag des Staatsanwalts, der 18 Jahre gefordert hatte. Der Verteidiger, der am Schuldspruch an sich nichts mehr ändern konnte, hatte für eine Strafe von “wesentlich unter acht Jahren” plädiert.

Für vorsätzliche Tötung sieht das Strafgesetzbuch eine Zuchthausstrafe zwischen fünf und 20 Jahren vor.

SRI und Agenturen

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