Anstalts-Lotterie
Achzig von hundert Einweisungen in den fürsorgerischen Freiheitsentzug in der Schweiz waren 1997 bis 2000 inhaltlich und auch formal mangelhaft. In der Hälfte der Fälle unterblieb der Hinweis auf Rekurs-Möglichkeiten.
Besonders Hausärzte schnitten schlecht ab. Mit zunehmender Spezialisierung der Ärzte verbesserte sich auch die Qualität der einweisenden Zeugnisse. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die Thomas Maier, Oberarzt an der psychiatrischen Klinik Hohenegg bei Meilen, verfasst hat. Die Studie wird am 13. September in «Praxis», der Schweizerischen Rundschau für Medizin veröffentlicht.
In der Studie prüfte Maier die 100 ärztlichen Zeugnisse, aufgrund derer die Zwangseinweisungen durch Polizei oder Sanität in den Jahren 1997 bis 2000 in seine Klinik erfolgten.
Unter Druck entstanden
Maier bescheinigt den Gutachten, die zur Zwangseinweisung geführt haben, in vielen Fällen Schlamperei. Meist würden sie in der Hitze des Gefechts verfasst, da es sich um Notfälle handle. Als krassesten Fall fand Maier eine Zwangs-Einweisung aufgrund eines simplen Rezeptzettels mit der Aufschrift «Psychose, fürsorgerischer Freiheitsentzug».
Meier empfiehlt in seiner Studie, die Kantone müssten den fürsorgeirischen Freiheitsentzug besser regeln. Eine kommunale Stelle, die Vormundschafts-Behörde, müsse eine Zwangseinweisung unbedingt noch einmal neutral überprüfen. Auch eine Lösung wie das Modell im Kanton Basel-Stadt – dort dürfen nur Amtsärzte eine Zwangseinweisung verfügen – könnte Abhilfe schaffen.
Wenn von 1000 Einweisungen in der Stadt Zürich nur gerade vier von der Vormundschaftsbehörde verfügt worden seien, sei dies bedenklich. Im Kanton Bern wiesen gar nur die Ärzte ein. Diese Praxis widerspreche dem Bundesgesetz über den fürsorgerischen Freiheitsentzug, befand Maier.
Im Zivilgesetzbuch ist festgeschrieben, dass ein fürsorgerischer Freiheits-Entzug von den Vormundschafts-Behörden am Wohnsitz des Patienten auszusprechen ist.
Swissinfo und Agenturen
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