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Asyl für Opfer der Zwangsprostitution gefordert

Verhaftung einer illegalen Prostituierten in Zürich. Keystone

Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind, sollen in der Schweiz Asyl erhalten. Dies fordert die Menschenrechts-Organisation Terre des Femmes.

Regelmässig werden in der Schweiz bei Razzien im Rotlichtmilieu mutmassliche Täter und illegal arbeitende Frauen festgenommen. Diese gelten als Zeuginnen, doch droht ihnen die Ausschaffung.

Die Geschichten tönen immer ähnlich. Jemand bietet einer Frau Arbeit in der Schweiz an, zu guten Bedingungen und fairem Lohn.

Visa und Flugbillette werden organisiert und bezahlt. In Aussicht gestellt wird Arbeit in einer Fabrik, als Pflegerin oder in einem Haushalt.

“Die Auswanderung in die Schweiz ist mit viel Hoffnung nicht nur von Seiten der Frauen, sondern der ganzen Familie verbunden”, sagt Yvonne Feri, Geschäftsleiterin der Menschenrechts-Organisation Terre des Femmes, gegenüber swissinfo. In zwei Dritteln aller Familien in Entwicklungsländern seien die Frauen für den Unterhalt zuständig.

Nach Ankunft ins Bordell

Doch die Schlepper, welche die Frauen in Europa einschleusen, sind oft Menschenhändler. Die Frauen landen gleich nach der Ankunft im Bordell und werden dort zur Prostitution gezwungen, die Papiere werden ihnen abgenommen.

Erst wenn sie ihre “Schulden” für Reise, Unterkunft und so weiter abbezahlt hätten, seien sie frei, wird ihnen oft mit Gewaltandrohung klar gemacht. Sie sind dabei ihren Peinigern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Eine moderne Form der Sklaverei.

Laut der Europäischen Union (EU) sollen im Rahmen des Menschenhandels jährlich 120’000 Personen auf diese Art nach Westeuropa gelockt und eingeschleust werden. In der Schweiz sind es nach offiziellen Schätzungen bis zu 3000.

Verstoss gegen Ausländergesetz

Wem die Flucht gelingt, leidet oft an psychischen Traumata und an Angst vor Verfolgung. Darum steht diesen Frauen rechtlich eine Bedenkzeit von einem Monat zu, während dem sie in der Schweiz bleiben können.

Aus Sicht der Behörden gelten diese Frauen zwar als Opfer, aber auch als Täterinnen. “Viele Opfer von Frauenhandel werden ausgeschafft, ohne als Opfer identifiziert worden zu sein, sondern weil sie sich wegen Verstoss gegen das Ausländergesetz strafbar gemacht haben”, sagt Feri.

Daher fordert Terre des Femmes, Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution in der Schweiz in jedem Fall Asyl zu gewähren. “Die Menschenrechtsverletzung haben sie in der Schweiz erlebt”, betont Feri. “Hier sollen sie Schutz finden und eine neue Perspektive für die Zukunft entwickeln können.”

Bleiberecht nur in Härtefällen

Zwar können Frauen, die in einem Prozess aussagen wollen, vorübergehend in der Schweiz bleiben. Doch nur wenn eine Frau glaubhaft machen kann, dass ihr Verfolgung oder Rache droht, kann sie derzeit als Härtefall eine vorläufige Aufnahme beantragen.

In Italien haben kürzlich 45 Zwangsprostituierte, zum Teil minderjährige Mädchen, ihre Peiniger angezeigt. Der Staat erteilte ihnen daraufhin eine Aufenthaltsbewilligung.

In der Schweiz gelten von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regeln. Am fortschrittlichsten ist laut Feri der Kanton Zürich mit einer vorübergehenden Aufnahme der Opfer von 120 Tagen. Nach Abschluss eines allfälligen Prozesses werden sie ausgeschafft.

Kampf verstärkt

Der Bund hat in den letzten Jahren den Kampf gegen den Menschenhandel verstärkt. So ist seit 2003 die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) aktiv. Ihr Ziel ist ein besserer Schutz der Opfer und die konsequente Bestrafung der Täter.

“Die KSMM ist ein strategisches Organ, das die Instrumente für Opferschutz und Strafverfolgung verbessert und die Akteure miteinander vernetzt”, sagt Geschäftsführer Stephan Libiszewski gegenüber swissinfo.

Dazu gehören beispielsweise “Runde Tische” zur Verbesserung des Vollzugs gegen den Menschenhandel, die in einer zunehmenden Anzahl Kantone eingerichtet werden. Dort sitzen Behörden und Hilfsorganisationen zusammen, die sich mit dem Thema befassen.

“In jenen Kantonen, wo dies funktioniert, haben wir auch beachtliche Erfolge. Wir haben dort besseren Opferschutz, eine Zunahme der Anzeigen und der Aussagebereitschaft sowie mehr Verurteilungen”, betont Libiszewski. “In Kantonen ohne runden Tisch hat man weniger Erfolge.”

Freier sensibilisieren

Intensivere Zusammenarbeit, wie sie die KSMM betreibt, sei aber nicht nur in den einzelnen Ländern nötig, meint Terre des Femmes. Auch mit den Ländern, aus denen die Frauen kommen, sei eine enge Zusammenarbeit nötig.

Und schliesslich müssten die Kunden von Zwangsprostituierten sensibilisiert werden. “Die Nachfrage der Freier beeinflusst den Markt”, sagt Feri. Darum brauche es ein System, mit dem die Freier prüfen müssten, ob die Prostituierten unter Zwang stehen oder nicht.

swissinfo, Christian Raaflaub

Das Phänomen Menschenhandel und Zwangsprostitution berührt rechtlich verschiedene Aspekte: Den Artikel gegen Menschenhandel im Strafgesetzbuch, das Opferhilfe-Gesetz und das Ausländerrecht.

Der Bundesrat (Landesregierung) hat die UNO-Konventionen gegen den Menschenhandel unterzeichnet und Ende 2006 in Kraft gesetzt.

Laut Schätzungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beträgt der Umsatz des Menschenhandels jährlich 32 Mrd. Dollar.

Mit Menschenhandel und Zwangsprostitution wird mehr Geld umgesetzt als mit Drogen- und Waffenhandel.

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