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Autofahrlehrer dürfen Preise nicht mehr absprechen

Fahrlehrerin (l.) mit Fahrschülerin, aufgenommen in Zürich. Keystone

Autofahrlehrer dürfen ihre Tarife nicht mehr absprechen. Dies entschied die Wettbewerbskommission (Weko) im Falle des Autolehrerverbands des Kantons Freiburg (AFEC) und machte auch die anderen Verbände auf den Verstoss gegen das Kartellgesetz aufmerksam.

Die Weko verbot den Freiburger Fahrlehrern, die Preise für praktische Kurse sowie für den Verkehrsunterricht untereinander abzusprechen und entsprechende Empfehlungen zu erlassen.

Die Untersuchung der Weko habe gezeigt, dass 66 Prozent der Mitglieder des Freiburger Autolehrerverbandes sich an den vom Verband empfohlenen Preis von 85 Franken pro 50 Minuten hielten, teilte die Weko am Donnerstag (11.05.) mit.

Bei den Lastwagenkursen und dem Verkehrskundeunterricht liege dieser Anteil mit 76 Prozent beziehungsweise 77 Prozent sogar noch höher. Diese Abreden des AFEC beeinträchtigen laut Weko den Wettbewerb erheblich und können nicht mit Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden.

Bei der Preisempfehlung für die obligatorischen Motorradkurse, die von 90 Prozent der Fahrlehrer befolgt wird, kam die Weko zum Schluss, dass der wirksame Wettbewerb schlicht und einfach ausgeschaltet wurde.

Einzig die Absprachen im Bereich der fakultativen Theoriekurse beeinträchtigten den Wettbewerb nicht in erheblichem Ausmass.

Die Weko verbot den Mitgliedern der AFEC den Gebrauch der Tariflisten, welche in der Vergangenheit regelmässig herausgegeben worden waren. Von den Fahrlehrerverbänden in anderen Kantonen erwartet die Weko, dass sie allfällige Traife und Preisempfehlungen abschaffen. Die Wettbewerbsbehörde behielt sich Interventionen auch in anderen Kantonen vor.

Die Schweizerische Interessengemeinschaft der Autofahrlehrerverbände (IG) wies die Anschuldigungen der Wettbewerbskommission zurück. “Die Weko hat sich in etwas verbissen”, hiess es bei der IG auf Anfrage. Die IG spreche ihre Preise schon seit Jahren nicht mehr ab. Die Aufwendungen seien für alle Fahrlehrer etwa gleich, deshalb seien auch die Preise für Autofahrstunden alle ungefähr im gleichen Rahmen.

Der Zentralpräsident des Autofahrer-Zentralverbandes, Rainer Rüegger, sieht ebenfalls keinen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. “Im deutschsprachigen Raum werden sicher keine Preise für Autofahrstunden abgesprochen”, sagte er. Im Kanton Aargau zum Beispiel variierten die Tarife zwischen 65 und 85 Franken, da könne man nicht mehr von Absprachen reden.

Ob der konkret betroffenen Freiburger Verband den Entscheid anfechten wird, stand zunächst nicht fest.

Der Weko darf gemäss Gesetz unzulässige Wettbewerbsabreden nicht direkt sanktionieren. Aus diesem Grunde konnte die Weko lediglich die Existenz des Kartelles im Kanton Freiburg feststellen. Eine Revision des Kartellgesetzes ist im Gange; eine Expertenkommission prüft im speziellen die Einführung direkter Sanktionen.

swissinfo und Agenturen

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