Bundespolitik im ersten Halbjahr 2000: 27 Vorlagen in der Warteschlange
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, will im ersten Halbjahr 2000 voraussichtlich 27 Vorlagen in die Vernehmlassung schicken. Darunter sind heisse Eisen wie der UNO-Beitritt und die Verfassungsgrundlage für die Solidaritätsstiftung.
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, will im ersten Halbjahr 2000 voraussichtlich 27 Vorlagen in die Vernehmlassung schicken. Darunter sind heisse Eisen wie der UNO-Beitritt, die Verfassungsgrundlage für die Solidaritätsstiftung, ein neues Ausländergesetz, das Atomgesetz und die Reform der Familienbesteuerung.
UNO-Beitritt
An erster Stelle der am Montag (03.01.) von der Bundeskanzlei veröffentlichten Liste der vorgesehenen Vernehmlassungsverfahren steht der Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen. Der Bundesrat will dieses Ziel bis spätestens 2003 realisieren. Die Vernehmlassung war bereits für das vergangene Halbjahr angekündigt worden. Derzeit läuft noch die Unterschriftensammlung für die Initiative zum UNO-Beitritt. Die Initianten wollen bis im März 125’000 Unterschriften im Bundeshaus abliefern; die Sammlung verlief bisher aber harzig.
Solidaritätsstiftung
Bezüglich Stiftung solidarische Schweiz ist eine Konsultation zu einem Verfassungsartikel und zu den Übergangsbestimmungen zur Goldübertragung an den Stiftungs-Fonds und den Alters- und Hinterlassenenversicherungs-Fonds (AHV-Fonds) geplant. Das Stiftungsgesetz ging bereits durch die Vernehmlassung und liegt bereit. Eine Lehre aus der Kontroverse um die nachrichtenlosen Konten ist das Gesetz über die Behandlung solcher Vermögenswerte; Verbände, Kantone und Parteien sollen sich bis im Sommer zu einem Vorentwurf äussern können.
Ausländerpolitik und andere Sachbereiche
Die Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (Anag) und die ebenfalls in die Vernehmlassungsliste aufgenommene Integrationsverordnung sollen Aufschluss geben über die künftige Ausländerpolitik des Bundes. Damit soll der Initiative “für eine Regelung der Zuwanderung” Gegensteuer gegeben werden. Sie verlangt eine Ausländerquote von maximal 18 Prozent. Bundesrat und Parlament lehnen dies ab.
Finanzminister Kaspar Villiger hatte im März den Bericht der Expertenkommission Locher präsentiert, die drei Modelle zur Familienentlastung vorschlägt: das Voll- und das Familiensplitting sowie eine modifizierte Individualbesteuerung. Zwei dieser Varianten sollen im Frühjahr in die Vernehmlassung geschickt werden. Ebenfalls geplant ist eine Vernehmlassung über die steuerliche Entlastung des Bausparens.
Das Kernenergiegesetz, das das Atomgesetz von 1959 ablösen soll, sieht eine Referendumspflicht vor für den Bau neuer Atomkraftwerke. Vorgeschlagen wird auch eine Frist für den Betrieb der bestehenden Atomkraftwerke.
Unter den weiteren Vernehmlassungsvorhaben sind die Unesco-Konvention von 1970 zur Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers, die Frage der Zweckmässigkeit eines Sozialhilfe-Rahmengesetzes, die Übernahme der Psychotherapie durch die Krankenkassen, die vierte Revision der Invalidenversicherung IV, das Öffentlichkeitsgesetz, Massnahmen zur Gleichstellung der Behinderten, die Waffenverordnung, die Totalrevision des Zollgesetzes, ein Embargogesetz und das Nationalparkgesetz.
Das Vernehmlassungsverfahren
Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von grosser Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance bei Kantonen, Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen geprüft werden. Das Vernehmlassungsverfahren wird durch die Regierung angeordnet. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern. Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor der Bundesrat die Eckwerte seiner Vorlage ans Parlament oder seiner Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.
SRI und Agenturen
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