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Bundesrätin Metzler: Die Schweiz kämpft aktiv gegen das internationale Verbrechen

Die Schweiz will den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Geldwäscherei unbeirrt fortsetzen. Wie Bundesrätin Ruth Metzler (Bild) in einem Interview sagte, soll die internationale Zusammenarbeit weiter gefördert werden.

Die Schweiz will den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und die Geldwäscherei unbeirrt fortsetzen. Wie Bundesrätin Ruth Metzler (Bild) in einem Interview sagte, soll die internationale Zusammenarbeit weiter gefördert werden.

Änderungen des Rechtshilfegesetzes stehen nicht unmittelbar bevor. In dem Interview mit der Nachrichtenagentur AP äusserte sich die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) erstmals zur Problematik der Korruptions- und Geldwaschaffären, die in den letzten Monaten vor allem im Zusammenhang mit Russland die Schlagzeilen beherrschten. Sie trat dabei dem Eindruck energisch entgegen, die Schweiz sei das einzige Land, das vom Zufluss solcher Gelder betroffen sei. «Es ist schade, dass in diesem Zusammenhang immer wieder ein negatives Bild der Schweiz projiziert wird», sagte Metzler und fügte hinzu, es sei richtig, dass wir im Kampf gegen die organisierte Kriminalität sehr aktiv seien.

Die Bedrohungslage der Schweiz durch die russische Mafia hat sich laut Metzler seit der im vergangenen Januar vorgenommenen Lagebeurteilung durch das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) nicht grundsätzlich verändert. Hinzugekommen seien Fälle, die prominente Namen beträfen. Wichtig ist aus der Sicht Metzlers, dass die Schweiz weiterhin alles daran setzt, solche Fälle aufzudecken und die internationale Zusammenarbeit gegen das organisierte Verbrechen zu unterstützen.

Immer mehr Rechtshilfegesuche

Die EJPD-Chefin unterstrich diese Bemühungen mit dem Hinweis auf den Rechtshilfeverkehr. Hatte Russland 1995 noch in 16 Fällen die Schweiz um Rechtshilfe ersucht, waren es im vergangenen Jahr mit 63 Ersuchen fast vier Mal so viele Fälle gewesen. Im Falle der Ukraine hat sich die Zahl der Gesuche innerhalb von drei Jahren sogar auf 25 verfünffacht. Was die Rechtshilfe betrifft, so sieht Metzler keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine Gesetzesrevision. Weder die aus Kreisen des Finanzplatzes zu hörende Kritik, wonach die Schweiz zu grosszügig sei, noch der Druck aus dem Ausland auf eine Zusammenarbeit der Schweiz bei der Bekämpfung der Steuerflucht oder die von der Genfer Justiz erhobene Forderung nach einer radikalen Einschränkung der Rekursmöglichkeiten sind Anlass zu Kursänderungen.

Gutes Zeugnis für die Banken

Als gut stuft Metzler die Zusammenarbeit der Banken im Kampf gegen die Geldwäscherei ein. Die am 1. April 1998 in Kraft getretene Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei habe sich bewährt. Die da und dort befürchtete Flut von Bagatellmeldungen sei ausgeblieben. Anderseits zeige die Zahl von 160 Meldungen im ersten Jahr, die Vermögenswerte von insgesamt 333,7 Millionen Franken betrafen, dass die Banken den Kampf aktiv unterstützten. Im zweiten Jahr sei nochmals eine deutliche Steigerung der Meldungen in Sicht. Auch hier geht es bei einer zunehmenden Zahl von Fällen um Vermögenswerte aus Russland. Sie machen inzwischen rund ein Viertel aller Meldungen aus.

Effizienzvorlage als wichtige Neuerung

Mit Blick auf das Ausland ist Metzler die internationale Zusammenarbeit ein zentrales Anliegen. Es gelte alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Schweiz auch als Nicht-EU-Mitglied in der polizeilichen Zusammenarbeit und im Informationsaustausch offen stünden. Sie verwies auf die Abkommen mit den Nachbarländern und ihre Initiative für eine Sicherheitspartnerschaft der Alpenländer. Die eigenen Anstrengungen werden nach den Erwartungen der EJPD-Chefin mit der so genannten Effizienzvorlage einen zusätzlichen Schub erfahren. Mit der Verabschiedung dieser Vorlage – sie ist zur Zeit im Differenzbereinigungsverfahren und überträgt dem Bund die Kompetenz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption – sei es allerdings nicht getan. Entscheidend werde sein, dass die Bundesanwaltschaft und die kriminalpolizeilichen Zentralstellen im BAP auch die nötigen Mittel und Ressourcen für die Umsetzung erhielten.

SRI und Agenturen

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