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Der lange Weg zum Schweizer Pass

Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen möchte, braucht einen langen Atem und oft viel Geld.

Rund 30’000 Menschen lassen sich jedes Jahr in der Schweiz einbürgern. Eingebürgert wird, wer 12 Jahre hier gewohnt hat. Dazu kommen auf kantonaler und kommunaler Ebene weitere Fristen. Zum Beispiel 5 Jahre Wohnsitzfrist im Kanton Aargau oder 6 Jahre im Kanton Solothurn. Die Jahre, die eine Ausländerin oder ein Ausländer zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahre in der Schweiz verbracht hat, werden doppelt angerechnet.

Das Gesuch um Einbürgerung kostet Tausende von Franken – auch wenn der Entscheid negativ ist. Im Kanton Aargau gilt auf kommunaler Ebene eine Höchstgebühr von 5000 Franken, im Kanton Solothurn von 18’000 und im Kanton Zürich eine solche von 50’000 Franken.

Umstrittene Urnenentscheide

Für Einbürgerungen sind, rechtlich gesehen, die Kantone zuständig. Den Entscheid überlassen sie in der Regel jedoch den Gemeinden. Je nach Gesetzgebung liegt die Kompetenz bei der Gemeindebehörde oder bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern.

Bekannt für ihre Urnenentscheide wurde die Gemeinde Emmen im Kanton Luzern. Im März 2000 wurden da die Einbürgerungs-Gesuche von 48 Menschen aus dem Balkan abgelehnt. Gleichzeitig wurden italienische Gesuchssteller eingebürgert.

Solche Abstimmungsergebnisse lassen eine Ausgrenzung aufgrund der nationalen Herkunft vermuten. Stellt sich die Frage: Verstossen diese Entscheide gegen das Diskriminierungs- und/oder Willkürverbot. Beides sind Grundrechte, die in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert sind.

Zur Zeit kann eine Person, die den Schweizer Pass erwerben möchte, die eventuelle Verletzung dieser Menschenrechte nicht überprüfen lassen. Konkret: Die Einbürgerungswilligen haben kein Beschwerderecht.

Rebecca Vermot

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