Dynamik im Asylbereich – das Gesetz wird revidiert

Eine Drittstaaten-Regelung und finanzielle Anreize für Kantone. Dies die Eckpunkte der Asylgesetz-Teilrevision. Der Entwurf der Regierung sieht vor, die Situation von Asyl Suchenden teils zu verschärfen, teils zu verbessern.
150 Mio. Menschen sind weltweit auf Wanderschaft, migrieren. 22 Millionen davon fallen unter das Schutzmandat des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge, knapp 18’000 stellten im Jahr 2000 in der Schweiz ein Asylgesuch.
Der Asylbereich sei einer Dynamik ausgesetzt, die Anpassungen verlange, so Justizministerin Ruth Metzler. Deshalb wird das noch junge Asylgesetz der Schweiz teilrevidiert.
Wichtigste Eckpunkte der Revision sind eine verschärfte Drittstaatenregelung und ein neues Finanzierungsmodell für die Kantone.
Analog zu sicheren Herkunftsstaaten soll es künftig auch vom Bundesrat als sicher bezeichnete Drittstaaten geben. Auf Asylgesuche von Personen, die sich vor der Einreise in die Schweiz in einem solchen aufgehalten haben, soll nicht mehr eingegangen werden. Dies «sofern die Rückkehr in das sichere Drittland möglich ist», wie Metzler ergänzte.
Damit ein Drittstaat als sicher bezeichnet wird, muss er die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) und die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert haben und auch einhalten.
Mit einem Systemwechsel bei der Abgeltung der Sozialhilfekosten im Asylbereich sollen Kosten und Dauer der Verfahren gesenkt werden. Statt der bisherigen Abgeltung proportional zur Anzahl sozialhilfeabhängiger Personen will der Bundesrat die Kantone mit einer Globalpauschale abgelten. Wer also einen Entscheid, beispielsweise einen Wegweisungs-Entscheid, schnell vollzieht, kann Geld sparen.
Asyl Suchende, deren Verfahren nach sechs Jahren ohne eigenes Verschulden noch nicht abgeschlossen ist und die sich deshalb in einer schwer wiegenden persönlichen Notlage befinden, sollen künftig eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) werde jährlich den Status von vorläufig Aufgenommenen prüfen, fügte BFF-Direktor Jean-Daniel Gerber an. Wenn das Vollzugshindernis weggefallen sei, werde unverzüglich die Wegweisung eingeleitet.
Die Zielrichtung wird von den meisten Parteien zwar begrüsst, gleichzeitig wird mit Kritik nicht gespart: Linke monieren, das Asylgesetz werde bei jeder Revision schärfer, das Recht auf Asyl werde immer stärker ausgehöhlt. Bürgerlichen ist die Aufenthalts-Bewilligung nach sechs Jahren ein Dorn im Auge.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist mit der Gewichtung der Eckpfeiler nicht ganz einverstanden. Ein zentraler Punkt ist für sie die Beschwerdefrist bei Nicht-Eintreten auf das Asylgesuch. Diese dauert 24 Stunden ab Benachrichtigung. «Wenn ein Asyl Suchender es geschafft hat, einen Anwalt zu finden, bleibt diesem oft nicht einmal die Möglichkeit, den Asyl Suchenden effektiv zu vertreten», ist Jürg Schertenleib von der der SFH überzeugt. Dies bedeute eine Aushöhlung des Beschwerderechts.
Zeitgleich mit der Bekanntgabe der Vorlage, die nun in Vernehmlassung geht, hat die Schweizer Regierung die Initiative der Schweizerischen Volkspartei «gegen Asylrechtsmissbrauch» abgelehnt. Bei der SVP-Initiative bestehe die Gefahr, dass auch Asylsuchende abgewiesen würden, welche Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, bemängelt der Bundesrat (siehe Link).
Rebecca Vermot und Agenturen

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