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Einzelklagen gegen Sulzer AG

Weiter ist unklar, welche Folgen das Hüftgelenk-Debakel für Sulzer und Sulzer Medica haben wird. Keystone Archive

Im Zusammenhang mit dem Hüftgelenk-Debakel hat die zuständige Richterin Einzelklagen gegen die Sulzer AG wieder zugelassen. Sulzer Medica ist dagegen vorläufig noch geschützt.

Sulzer Konzernsprecher Markus Niederhäuser sagte, ab sofort gelte die aufschiebende Wirkung für Einzelklagen gegen die Sulzer AG in Winterthur nicht mehr. Dies wurde nach Verhandlungen des eingesetzten Vermittlers John C. Wells mit den Anwälten der Kläger in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio entschieden.

Die 60-tägige Frist, innerhalb welcher der von Sulzer Medica angebotene Vergleichsvorschlag auf seine Angemessenheit von Wells überprüft wurde, ist in der Nacht auf Freitag abgelaufen.

Frist für Sulzer Medica hingegen verlängert

Bundesbezirks-Richterin Kathleen O’Malley habe im Falle von Sulzer Medica die Suspendierung von Einzelklagen vorerst verlängert, sagte Medica-Sprecher Andy Bantel in Zürich. Die Richterin habe damit eine Verlängerung der Verhandlungen des Vermittlers mit Klägeranwälten ermöglicht.

Den Verhandlungsverlauf taxierte Bantel als günstig für Sulzer Medica, so dass die aufschiebende Wirkung weiter gelten werde. Es müssten noch einige Details geklärt werden, doch im Prinzip seien die Klägeranwälte mit dem angebotenen Vergleich einverstanden.

Definitiver Entscheid Sulzer Medica im Mai

Sulzer Medica offeriert Patienten, die unter verschmutzten Hüft- und Kniegelenken leiden, eine Entschädigungssumme von rund 780 Mio. Dollar (1,25 Mrd. Franken). Richterin O’Malley soll am kommenden 14. Mai endgültig über die Zulassung des Vergleichsvorschlages entscheiden.

Sulzer nicht bereit

Wie Sulzer-Sprecher Niederhäuser sagte, sei Sulzer in einer unbestimmten Anzahl von Klagen gegen Sulzer Orthopedics und Sulzer Medica mitbeklagt worden.

Sulzer berufe sich im Falle von Urteilen mit Schadenersatzklagen auf die Schadloshaltungsklausel im Abspaltungsvertrag mit Sulzer Medica, wonach die ehemalige Tochter sämtliche Kosten übernehmen müsse. Zudem gebe es die gemeinsame Versicherung.

swissinfo und Agenturen

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