Flughafen Genf-Cointrin muss Anwohner entschädigen
Der Internationale Flughafen Genf-Cointrin (Bild) muss aus eigener Kasse Entschädigungen an Anwohner zahlen. Das Bundesgericht hat seine staatsrechtliche Beschwerde für unzulässig erklärt. Insgesamt geht es um rund 60 Millionen Franken.
Der Internationale Flughafen Genf-Cointrin (Bild) muss aus eigener Kasse Entschädigungen an Anwohner zahlen. Das Bundesgericht hat seine staatsrechtliche Beschwerde für unzulässig erklärt. Insgesamt geht es um rund 60 Millionen Franken.
In der Beschwerde wurde von Seite des Flughafens die Meinung vertreten, seine Autonomie sei durch zwei Gesetze des Kantons Genf verletzt worden. Die zwei Gesetze sehen vor, dass der Flughafen selber für Entschädigungen an die anwohnenden Grundeigentümer aufkommen muss und öffnen einen Kredit von 20 Millionen Franken zu seinen Lasten. Vor Bundesgericht wurde beantragt, die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu annulieren.
Gemäss Bundesgericht ist der Flughafen als öffentlich-rechtliche Anstalt aber nicht zur staatsrechtlichen Beschwerde legitimiert. Dieses Instrument diene vor allem dem Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürger, hielt das Gericht fest. Öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehe dieser Beschwerdetyp nur in beschränktem Umfang offen.
So könnten etwa Gemeinden, Gemeindezusammenschlüsse, Bürgergemeinden oder Kirchgemeinden, nicht aber öffentlich-rechtliche Anstalten des kantonalen Rechts im Rahmen einer staatsrechtlichen Beschwerde die Verletzung ihrer Autonomie beanstanden.
Der Pressesprecher des Genfer Flughafens, Philippe Roy, bedauerte, dass sich das Bundesgericht materiell nicht mit der Angelegenheit auseinandergesetzt habe. Die 60 Millionen Franken, die der Flughafen bezahlen müsse, würden der Rechnung des Jahres 1999 belastet werden, die noch nicht abgeschlossen sei.
Man hoffe, den Schaden auf ein Minimum begrenzen zu können. Ob die Rechnung mit einem Defizit abschliessen werde, konnte Roy nicht sagen. Auf jeden Fall würden aber projektierte Investionen erschwert. Es bestehe ein grosses Risiko, dass sich der für Dezember vorgesehene Baubeginn der Frontabflughallen verzögern werde.
Das Bundesgericht hatte den Kanton Genf 1996 dazu verpflichtet, an die lärmgeplagten Grundeigentümer rund um den Flughafen Entschädigungszahlungen zu leisten. Diese machen rund 60 Millionen Franken aus.
Die Mehrheit des Genfer Kantonsparlaments kam im Juni letzten Jahres zum Schluss, der Flughafen solle wegen dem Verursacher-Prinzip selber für die Kosten aufkommen. In der Folge wurden die zwei umstrittenen Gesetze erlassen.
SRI und Agenturen
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