
Geldwäscherei-Verdacht erhärtet

Botschafter Peter Friederich bleibt in Haft. Der freigestellte Schweizer Vertreter in Luxemburg soll Geld für Drogenhändler gewaschen haben.
Laut Anklagekammer des Bundesgerichts steht fest, dass Friederich mehrere hunderttausend Dollar teilweise in kleinen Scheinen unterschiedlicher Währungen auf sein Luxemburger Bankkonto eingezahlt hat. Anschliessend seien die Gelder jeweils umgehend auf die Konten verschiedener Personen im Ausland transferiert worden, vor allem auf Konten in der Schweiz.
Geldempfänger als Drogenhändler bekannt
Die Hauptbegünstigten dieser Konten seien den Strafverfolgungs-Behörden als Drogenhändler bekannt, hält die Anklagekammer in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung zur Haftverlängerung weiter fest. Diese Elemente würden ausreichen, um einen dringenden Tatverdacht auf Geldwäscherei zu begründen.
Die Verdunkelungsgefahr begründet das Bundesgericht damit, dass Friederich im Fall einer Freilassung mit den beteiligten Personen Kontakt aufnehmen könnte, um eine Verteidigungsstrategie aufzubauen und damit die laufende Untersuchung zu gefährden.
Rechtshilfegesuch an Spanien
Vorerst habe die Bundesanwaltschaft (BA) aber noch weitere Abklärungen zur Herkunft der Gelder und zur Identität der Konteninhaber durchzuführen. Vor allem sei die Person zu finden und zu befragen, für die Friederich die fraglichen Gelder nach eigenen Angaben aus Steuergründen in die Schweiz transferiert haben will. Für jede Transaktion will er dabei 3 % Kommission erhalten haben.
Gemäss BA lässt es die von Friederich angewandte Vorgehensweise allerdings wenig glaubwürdig erscheinen, dass er «nur» Helfer bei einer Steuerflucht gewesen sein soll. Umso mehr, als er widersprüchliche Aussagen gemacht habe.
Laut BA-Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer ist die im Urteil genannte Drittperson inzwischen gefunden, und die Befragungen sind im Gang. Die Ermittlungen gingen relativ zügig voran. Zur Identität und zum Wohnsitz dieser Person machte Wiedmer keine Angaben.
Aus dem Urteil geht weiter hervor, dass die Bundesanwaltschaft bei der Suche nach der Drittperson unter anderem ein Rechtshilfegesuch an Spanien gestellt hatte.
Geldwäscherei und Urkundenfälschung
Peter Friederich, war am 8. Juli in Bern festgenommen worden. Der Diplomat wird der Geldwäscherei und der Urkundenfälschung verdächtigt. Am 23. Juli hat die Anklagekammer die Verlängerung der Untersuchungshaft bis zum 15. August bewilligt.
Friederich hatte im Verlauf der Untersuchung eingestanden, im zweiten Halbjahr 2001 rund 750’000 Dollar (1,1 Mio. Franken) auf sein persönliches Konto bei einer luxemburgischen Bank eingezahlt und Belege gefälscht zu haben. Friederich bestritt jedoch den Vorwurf der Geldwäscherei.
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte Friederich vor zwei Wochen vorläufig von seiner Funktion entbunden. Während Friederichs Abwesenheit übernimmt Pascal Décosterd, bis anhin Geschäftsträger der Botschaft, die Führung der Botschaft in Luxemburg.
swissinfo und Agenturen

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