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Genehmigung des Bankenvergleichs löst nicht alle Probleme

Der von US-Richter Edward Korman am Mittwoch (26.07.) genehmigte Vergleich zwischen den Schweizer Banken und den jüdischen Sammelklägern räumt nicht alle Probleme aus dem Weg. Die Schweizer Industrie gerät wegen der Zwangsarbeiter-Frage unter Druck.

Konkret fordert Korman von Firmen, die während des Zweiten Weltkriegs «Sklaven»arbeiter in Deutschland beschäftigten, dass sie sich melden. Dafür räumte er den Unternehmen eine Frist von 30 Tagen ein.

Meldepflicht für Firmen

Wer den Aufruf nicht befolgt, soll vom Vergleich ausgeschlossen werden. Es gehe nicht darum, dass Firmen zusätzlich zur Kasse gebeten werden, sagte Peter Hutzli, Sekretär des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (Vorort), auf Anfrage. Vielmehr müssten Anspruchsberechtigte verifiziert und der Kreis der Begünstigten festgelegt werden können.

Der Vorort will in die Offensive gehen und die Mitgliedsfirmen informieren. «Unternehmen, die sich melden, riskieren nichts», sagte Hutzli. Der Dachverband der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, Swissmem, will seine ihm angeschlossenen Firmen entsprechend orientieren, sagte Verbandssprecher Heinz Müller auf Anfrage.

Die von Korman gestellten Forderungen seien für einen Vergleich nach amerikanischem Recht nicht ungewöhnlich, sagte CSG-Sprecher Ulrich Pfister auf Anfrage. Der Vergleich decke zwar nicht nur Ansprüche gegen die Grossbanken ab, es sei aber klar, dass alle Beteiligten gewisse Mitwirkungspflichten hätten.

Auch Privat- und Kantonalbanken betroffen

Für einige Privat- und Kantonalbanken heisst das, dass sie verstärkt kooperieren und ihre Archive öffnen müssen, wollen sie vom Bankenvergleich profitieren.

Für den Bund haben sich mit der Genehmigung des Vergleichs die finanziellen Aspekte erledigt. «In politischer Hinsicht ist das Thema finanzielle Ansprüche unter den Titel Zweiter Weltkrieg im wesentlichen erledigt», sagte Lukas Beglinger, Leiter des Dienstes Schweiz – Zweiter Weltkrieg im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Verteilplan

Noch nicht gelöst ist die Frage, wie das Geld verteilt werden soll. Innerhalb von 30 Tagen will Korman einen Verteilplan ausarbeiten lassen. Dieser soll veröffentlicht werden, worauf sich sämtliche Anspruchsberechtigten dazu äussern können.

Nach der Genehmigung des Plans wird eine Frist eingeräumt, während der Ansprüche angemeldet werden können. Diese müssen von einem Schiedsgericht beurteilt werden, bevor tatsächlich Geld fliessen wird.

swissinfo und Agenturen

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