Grosse Akzeptanz der Kehrichtsackgebühr
Laut einer neuen Studie sind vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern mit der Kehrichtsackgebühr einverstanden.
Nun entscheidet am Sonntag der Kanton Waadt über deren Einführung. Die Westschweiz war gegenüber dieser Praxis bis anhin zurückhaltend.
Die Studie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zieht eine erste Bilanz über die Auswirkungen der Kehrichtsackgebühr.
Laut Hans-Peter Fahrni, im BUWAL für dieses Dossier verantwortlich, wird der Bericht im kommenden Jahr abgeschlossen und veröffentlicht. Als Vorpremiere gibt er swissinfo die ersten Resultate bekannt.
«Wir waren sehr erstaunt, als wir feststellten, dass über 80% der Personen, welche eine Kehrichtsackgebühr zahlen müssen, diese als etwas Gutes ansehen», erklärt Fahrni.
Und fährt fort: «Unsere Studie zeigt auch, dass in den Gemeinden, in denen die Gebühr eingeführt wurde, die Abfälle besser getrennt werden, und dass die Menge an wiederverwertbarem Abfall zunimmt.»
Die Bedingungen für den Erfolg
«Aber dieser Erfolg hängt stark von den Bedingungen ab, unter denen die Gebühr eingeführt wird», betont Fahrni.
Anders gesagt: Wenn eine Gemeinde die Gebühr einführt, muss sie unbedingt genügend Orte anbieten, wo die Abfälle hingebracht und sortiert werden können.
«Diese Entsorgungshöfe müssen ausserdem von der Gemeinde unterhalten werden. Sonst verlieren die Leute die Motivation. Und laut unserer Erhebung hängt der Grad der Akzeptanz auch von der Höhe der Kehrichtsackgebühr ab», so Fahrni weiter. Er ist deshalb der Ansicht, dass die Gebühr nicht über zwei Franken pro 35-Litersack liegen sollte.
Die Umweltbilanz der Gebühr scheint also laut BUWAL weitgehend positiv auszufallen.
Verschiedene Möglichkeiten in der Romandie
Bisher aber zögerte die Westschweiz mit der Einführung dieser Gebühr. Wenn auch in unterschiedlichem Mass.
So kennt der Kanton Freiburg eine obligatorische Gebühr, die mindestens der Hälfte der produzierten Abfallmenge entspricht.
Im Wallis haben die deutschsprachigen Gemeinden die Sackgebühr eingeführt. Der andere Teil des Kantons dagegen finanziert die Abfallentsorgung über die Steuern.
In Neuenburg wird das Prinzip der Pauschalabgabe pro Haushalt angewandt. Die Genfer Behörden versuchen, die Bevölkerung vom Recycling der Abfälle zu überzeugen, verlangen aber keine Sackgebühr.
Und im Jura schliesslich lehnte das Volk eine solche Gebühr ab, obwohl das Parlament sie gebilligt hatte.
Ein gesetzlich verankertes Prinzip
Am Sonntag wird nun also im Waadtland über diese Frage abgestimmt. Es geht um ein Gesetz zur Abfallbewirtschaftung, in dem die Gebühr im Prinzip festgeschrieben ist.
Das Gesetz lässt aber den Gemeinden die Wahl zwischen einer Sackgebühr und einer Pauschalabgabe.
Unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung ist Hans-Peter Fahrni überzeugt, dass früher oder später in der gesamten Schweiz die eine oder andere Abgabe gelten wird.
Und Fahrni erinnert daran, dass es schliesslich das Schweizer Parlament war, welches das Verursacherprinzip im Gesetz festgeschrieben haben wollte.
swissinfo, Frédéric Burnand, Genf
Mit der Kehrichtsackgebühr wird das in der Bundesgesetzgebung verankerte Verursacherprinzip in die Tat umgesetzt.
Die Gebühr hilft mit, die Entsorgung der Haushaltabfälle zu finanzieren.
Sie bringt die Konsumierenden dazu, ihre Abfälle zu trennen und der Wiederverwertung zuzuführen.
Zur Zeit müssen 67% der Schweizerinnen und Schweizer eine solche Gebühr entrichten.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch