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Guido Zäch besteht auf seiner Unschuld

Will sich die Weste rein waschen: Guido Zäch in Nottwil. Keystone

Am ersten Tag des Berufungs-Prozesses gegen den Paraplegiker-Arzt Guido Zäch hat die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Veruntreuung plädiert.

Zäch beteuerte seine Unschuld und verlangte einen Freispruch. Verteidigung wie Anklage hatten das erstinstanzliche Urteil, 2 Jahre Gefängnis, angefochten.

In den Anklagepunkten zu hoher Lohnbezüge Zächs als Präsident der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung (SPS) und einer zu günstigen Miete seines Wohnhauses hat Zäch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Veruntreuung erfüllt. In erster Instanz war er wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen worden.

Auch soll die Gönner-Vereinigung des SPZ im luzernischen Nottwil den Umbau seiner privaten Villa in Zofingen teilweise bezahlt haben. Vom Vorwurf der Veruntreuung wurde Zäch in dem Aufsehen erregenden Prozess im Jahr 2003 freigesprochen.

Die Staatsanwältin verlangte in ihrem Plädoyer am Dienstag ausserdem Schuldsprüche wegen Veruntreuung in zwei weiteren Anklagepunkten, in denen Zäch vom Strafgericht Basel freigesprochen worden war. Laut Anklage soll Zäch Spenden in der Höhe von 100’000 und von 300’000 Franken für eigene Zwecke statt für die Sache der Paraplegiker eingesetzt haben.

Zäch verweigerte Befragung

Zäch verweigerte am Dienstag die Befragung durch das Gericht. Stattdessen verlas er eine persönliche Erklärung, in welcher er auf die für ihn «nicht mehr länger zumutbare Zusatzbelastung» durch das seit sechs Jahren dauernde Strafverfahren hinwies. «Was ich erwarte, ist ein Freispruch in allen Anklagepunkten», sagte er.

Schon in der ersten Instanz habe er das Verfahren wegen seiner «Empörung und inneren Verletzung» nicht mit der nötigen inneren Ruhe ertragen: «Es wäre wenig sinnvoll, wenn meine persönliche Betroffenheit und Emotionalität den klaren Blick des Appellationsgerichts trüben könnten», sagte Zäch.

Kein autoritärer Stil

Das Gericht vernahm zudem zwei Zeuginnen, die zusammen mit Zäch den Vorstand der Gönnervereinigung gebildet hatten. Beide stritten ab, dass Zäch den Stiftungsrat oder die Gönnervereinigung autoritär dominiert habe. Sie verstehe nicht, warum Zäch nun alleine verantwortlich gemacht werde, sagte eine der Zeuginnen.

Beide hielten zudem daran fest, dass die Lohnbezüge Zächs ordentlich erfolgt seien. Obwohl dies nirgends schriftlich festgehalten wurde, sei das Gehalt an das Spendeneinkommen der SPS gekoppelt gewesen. Auch die Vermietung des Wohnhauses in Zofingen AG an Zäch war gemäss den Zeuginnen ordnungsgemäss.

Verschiebung abgelehnt

Noch vor Beginn des eigentlichen Prozesses hatte das Basler Appellationsgericht auch noch die Frage einer Verschiebung der Verhandlung klären müssen. Die Paraplegiker-Stiftung und die SPS-Gönnervereinigung hatten den Antrag gestellt, als Partei zum Prozess zugelassen zu werden.

Laut dem erstinstanzlichen Urteil seien sie als Geschädigte zu betrachten, machten die Anwälte von SPS und SPS-Gönnervereinigung geltend. Sie verlangten deshalb auch eine Verschiebung der Verhandlung um mindestens einen Monat, damit sie die Prozessakten studieren könnten.

Das Gericht lehnte den Antrag nach kurzer Beratung ab. Man könne Parteien nicht erst in zweiter Instanz in den Prozess einbeziehen, sagte Gerichtspräsident Eugen Fischer. Beide Vereinigungen hätten zudem bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gestellt: «Es geht den Parteien darum, sich schützend vor Zäch zu stellen.»

Urteil Ende Woche erwartet

Das Urteil in der Appellationsverhandlung wird für Ende Woche erwartet. Das Strafgericht Basel hatte Zäch im Juli 2003 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Laut der ersten Instanz hat er der von ihm gegründeten SPS einen Schaden von 29,4 Millionen Franken verursacht.

swissinfo und Agenturen

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