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Gefängnisstrafe für Guido Zäch

Guido Zäch am 10. Juni während der Fragestunde in der Session im Nationalrat. Keystone Archive

Das Basler Strafgericht hat Guido Zäch wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt.

Zäch trat als Nationalrat zurück. Zudem will er als SPS-Stiftungsrats-Präsident in den Ausstand gehen.

Der Gründer der Paraplegiker-Stiftung (SPS) und zurückgetretene CVP-Nationalrat muss Verfahrenskosten in der Höhe von 36’500 Franken und eine Urteilsgebühr von 20’000 Franken entrichten.

Der Anklage war eine Anzeige von Marc Suter vorausgegangen, des ehemaligen SPS-Vizepräsidenten.

In dem dreiwöchigen Prozess hatte die Basler Staatsanwaltschaft Zäch vorgeworfen, der von ihm gegründeten SPS einen Schaden von rund 62 Mio. Franken zugefügt zu haben.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Unbedingte Strafe

Zäch wurde vom Gericht in vier von zwölf Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Er habe sich eigenmächtig ein hohes Gehalt ausbezahlt und seine Villa zu billig gemietet. Zudem habe er mit zwei Hotelprojekten risikoträchtige Anlagen getätigt.

Eine geringere Strafe für Zäch bis 18 Monate, die noch einen bedingten Strafvollzug ermöglicht hätte, sei nicht möglich gewesen. Die hohe Schadenssumme sowie der lange Zeitraum der Straftaten hätten dagegen gesprochen.

Massive Kompetenzüberschreitung

Die Anklage hatte Zäch vorgeworfen, sich zwischen 1990 und 1999 unrechtmässig 1,5 Mio. Franken zusätzlich zu seinem Lohn ausbezahlt zu haben. Eine halbe Million Stiftungs-Gelder soll er in seine eigene Tasche abgezweigt haben.

Beim weitaus grössten Teil der Anklagesumme von rund 62 Mio. Franken geht es aber um Gelder, welche die SPS bei verschiedenen verfehlten Immobilien-Investitionen verloren hatte.

Zäch habe sich massive Kompetenz-Überschreitungen zuschulden kommen lassen, so die Gerichtspräsidentin: «Dem Angeklagten bereitete es Mühe, zwischen sich und seinem Werk zu unterscheiden.»

Ausserdem habe er bei seinen Taten immer wieder Verwandte oder sich selbst begünstigt.

Leistung anerkannt

Der Angeklagte habe zwar viel für die Paraplegiker-Stiftung getan und das weltweit anerkannte Schweizerische Paraplegiker-Zentrum in Nottwil errichtet. Aber durch sein Verhalten habe er einen Teil davon wieder zunichte gemacht.

Zäch selber hatte während der Gerichtsverhandlung stets seine Unschuld beteuert.

Er räumte zwar ein, Fehlentscheidungen getroffen zu haben. Er habe aber niemanden Schaden zufügen wollen.

Als Stiftungsrats-Präsident im Ausstand

Am Montagabend gab Zäch in der «Tagesschau» von Schweizer Fernsehen DRS bekannt, dass er als Stiftungsrats-Präsident der SPS in den Ausstand trete. Er wolle sich so lange zurückziehen, wie das Rechtsverfahren dauern werde, sagte Zäch. Er werde diesen Entscheid, der sein eigener sei, nun dem Stiftungsrat unterbreiten.

Zuvor hatte die Eidgenössische Stiftungsaufsicht vom Stiftungsrat eine Stellungnahme verlangt. Die Aufsichtsbehörde erwarte vom Stiftungsrat nach dem Urteil gegen Zäch einen Vorschlag für eine Interimslösung, bestätigte die Stiftungsaufsicht.

CVP dankt

Die CVP Schweiz äusserte nach der Verurteilung Zächs Bedauern. «Die Verurteilung tut weh», kommentierte sie den Schuldspruch. Bei Zäch handle es sich um einen engagierten und verdienstvollen Politiker.

Die Partei dankte ihm für seine politische Arbeit. Als Gesundheits- und Sozialpolitiker habe er ab seinem Eintritt in die Bundespolitik wertvolle Arbeit geleistet.

Die CVP wies darauf hin, dass der vorliegende erstinstanzliche Entscheid am Lebensverdienst des Paraplegiker-Arztes Zäch nichts ändere.

swissinfo mit Agenturen

Das Basler Strafgericht verurteilt den Arzt Guido A. Zäch zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren.

Der Gründer der Paraplegiker-Stiftung und CVP-Nationalrat wurde wegen ungetreuer Geschäftsführung verurteilt.

Hingegen wurde er vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen.

Zäch trat nach der Urteils-Verkündung als Nationalrat zurück.

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