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Happiger Strafbefehl für Ständerat Lombardi

Der Strafbefehl stellt Filippo Lombardis politische Zukunft in Frage. Keystone

Der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi soll wegen einer groben Verkehrssünde und Urkundenfälschung ins Gefängnis und eine Busse von mehr als 20'000 Franken bezahlen.

Lombardi will gegen diesen Strafbefehl der Tessiner Staatsanwaltschaft Rekurs einreichen. Er wehrt sich namentlich gegen die Gefängnisstrafe – auch wegen politischer Konsequenzen.

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Lombardi wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und Urkundenfälschung mit einem Strafbefehl erledigt, wie sie am Dienstag bekannt gab.

Sie hat dabei die Umwandlung einer im Oktober 2001 in Bern bedingt erlassenen Gefängnisstrafe von 15 Tagen in eine unbedingte Haftstrafe verfügt. Ausserdem wurden eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 360 Franken und eine Busse von 3000 Franken beschlossen.

Lombardi wird gegen diesen Strafbefehl Rekurs einreichen. Damit muss ein Richter entscheiden, ob der Chef des Privatsenders «TeleTicino» ins Gefängnis muss.

Politische Zukunft auf dem Spiel

Lombardi hatte ursprünglich mit seiner Partei vereinbart, von seinem Amt als Ständerat zurückzutreten, sollte er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden. Bis ein definitives Urteil vorliegt, könnten aber dank verschiedenen Rekursmöglichkeiten noch Jahre vergehen.

Der Tessiner will bei den eidgenössischen Wahlen vom Oktober erneut kandidieren.

Entgegen der früheren Abmachung hat die Tessiner CVP nun aber entschieden, das Stimmvolk solle entscheiden, ob Lombardi seinen Kanton weiterhin im Ständerat vertreten soll.

Lombardi dürfe im Fall seiner Wiederwahl die nächsten vier Jahre im Amt bleiben – unabhängig davon, wie sein Prozess ausgeht.

In alkoholisiertem Zustand Unfall gebaut

Während Lombardi sich dem Urteil der Wähler problemlos fügen würde, mag er die Entscheidung von Staatsanwältin Maria Galliani nicht akzeptieren. Der Tessiner CVP-Politiker hatte am 7. April 2005 auf der Autobahn bei Horgen am Zürichsee in angetrunkenem und laut Staatsanwaltschaft erschöpftem Zustand einen Verkehrsunfall verursacht und wurde dabei leicht verletzt.

Die Kontrolle ergab einen Blutalkoholwert von mindestens 0,6 Promille. Die zürcherischen Untersuchungsbehörden hatten das Verfahren an ihre Tessiner Kollegen abgetreten.

Dies veranlasste die Staatsanwältin, den im Oktober 2001 vom Untersuchungsrichteramt Bern-Mittelland erlassenen bedingten Vollzug einer 15-tägigen Gefängnisstrafe in einen unbedingten Vollzug umzuwandeln. Dazu kommt noch eine effektiv zu zahlende Busse von 3000 Franken.

Lombardi macht Herzprobleme geltend

Für Lombardi war jedoch nicht ein Schlafanfall der Grund für den Unfall, sondern eine kurze Herzsynkope. Der Politiker beruft sich auf ein Attest der Ärzte, die ihn wenige Tage nach dem Unfall an den Herzkranzgefässen operierten.

Bei der Gerichtsverhandlung wird also die Frage nach dem Grund für den Unfall eine zentrale Rolle spielen.

Gemogelt, um Arbeitsplätze zu sichern

Daneben wird sich Lombardi auch noch wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit den gefälschten Auflagenzahlen beim «Giornale del Popolo» verantworten müssen. Lombardi, der von Juni 1987 bis Januar 1996 Chefredaktor des Blattes war, hat dabei seine Mitschuld bereits eingeräumt.

Er hoffe, dass diese bedauerliche Angelegenheit nicht die neun Jahre auslösche, in denen er und seine Mitarbeiter um das Überleben der Kurienzeitung gekämpft hätten. Das «Giornale del Popolo» sichere heute noch viele Arbeitsplätze und bereichere die Tessiner Medienvielfalt.

swissinfo und Agenturen

Im Februar 2002 wurde er in Bodio (TI) mit einer Geschwindigkeit von 69 km/h anstelle von 50 km/h geblitzt.

Im April 2003 wurde ihm der Fahrausweis für 22 Monate entzogen, nachdem er mit 115 km/h anstatt 80 km/h im Aargau unterwegs gewesen war.

In diesen 22 Monaten beging er vier Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Zudem wurde ihm zwischen 1978 und 1999 der Fahrausweis viermal entzogen.

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