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In Bombay verurteilt

Die Schweizerin wird in Bombay in den Gerichtssal geführt. Keystone

Ein Schweizer Ehepaar aus dem Kanton Zug ist am Samstag in Bombay wegen Kinderschändung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das Ehepaar war am 16. Dezember 2000 in Bombay festgenommen worden.

Den beiden wurden die Entführung von Minderjährigen, die Verführung mit dem Ziel sexueller Beziehungen und der Handel mit Kinder-Pornografie vorgeworfen.

Das Schweizer Aussenministerium (EDA) bestätigte eine entsprechende Meldung von Radio DRS.

Das Paar, ein 61-jähriger Mann und seine drei Jahre jüngere Frau, kündigte umgehend Rekurs an.

Opfer erhalten 150 Franken

Die Richterin in Bombay sprach die beiden in sechs Anklagepunkten schuldig. Es geht um Entführung, sexuelle Belästigung und Misshandlung von Kindern, um die Verführung von Kindern zu unmoralischen Handlungen in krimineller Absicht sowie um den Versuch der Zerstörung von Beweismaterial.

Neben der Strafe von je sieben Jahren Gefängnis verurteilte die Richterin das Paar zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von je 5000 Rupien (umgerechnet rund 150 Franken) an drei Mädchen.

Anschuldigungen nicht entkräftet

Die Anwälte der Verteidigung hätten die erdrückenden Beweise nicht widerlegen können, dass das Paar pornografische Fotos von Kindern gemacht, besessen und weiterverbreitet habe, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung.

Weiter sagte die Richterin, man habe das Paar auf frischer Tat ertappt. Sie spielte damit auf die Verhaftung des Paars am 17. Dezember 2000 in einem Hotel in Bombay an.

Die beiden Schweizer hatten damals in ihrem Hotelzimmer Nacktaufnahmen von drei indischen Strassenkindern im Alter von sieben bis neun Jahren gemacht.

Die Untersuchungshaft wird an die Strafe angerechnet, wie die Richterin weiter sagte. Der Verteidiger des Paars kündigte an, seine Mandanten würden das Urteil vor dem Appellationsgericht anfechten.

Untersuchung auch in der Schweiz

Gegen das Ehepaar wurde auch im Kanton Zug ein Strafverfahren eröffnet. Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort in Steinhausen stellte die Polizei im Januar 2001 belastendes Material sicher.

Das Untersuchungsrichteramt teilte im März 2001 mit, es es bestehe der dringende Verdacht, dass der Mann während seiner Reisetätigkeit zusammen mit seiner Ehefrau oder mit deren Beihilfe im Ausland sexuelle Handlungen mit Kindern begangen habe.

Trotz intensiver polizeilicher Ermittlungen in mehreren Kantonen habe der anfängliche Verdacht auf weitere Mittäter nicht erhärtet werden können.

In der Schweiz seien zwei sexuelle Übergriffe des Mannes auf Kinder zur Anzeige gebracht worden.

swissinfo und Agenturen

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