The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Kampf gegen illegalen Kulturgüterhandel: Schweiz übergibt gestohlene Gemälde an Italien

Vier gestohlene Werke des italienischen Malers Angiolo Maria Crivelli sind am Mittwoch (01.12.) dem italienischen Staat übergeben worden. Damit konnte ein beispielhafter Fall in der Bekämpfung des illegalen Kulturgüterhandels abgeschlossen werden.

Mit der Übergabe von vier gestohlenen Werke des italienischen Künstlers Angiolo Maria Crivelli aus dem 18. Jahrhundert konnte am Mittwoch (01.12.) ein beispielhafter Fall in der Bekämpfung des illegalen Kulturgüterhandels nach über einjährigem Rechtshilfeverfahren abgeschlossen werden.

Nach Angaben des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP) übergaben Mitarbeiter der Tessiner Staatsanwaltschaft und des BAP die vier Gemälde des Mailänder Künstlers Crivelli, auch Crivellone genannt, am Mittwoch in Bellinzona Vertretern des italienischen Staates. Die Lösung des Falls ist laut BAP der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien zu verdanken.

Die Mailänder Strafverfolgungsbehörden hatten am 20. Juli 1998 ein Rechtshilfegesuch wegen Diebstahls und Hehlerei gestellt. Darin ersuchten sie die schweizerischen Behörden, vier Gemälde mit Jagdszenen Crivellis zu beschlagnahmen und herauszugeben. Die vier Gemälde waren am 16. Februar 1996 in einer Villa in Castellazzo di Bollate bei Mailand gestohlen worden, gelangten anschliessend illegal in die Schweiz und wurden von einem Schweizer Bürger auf Grund eines Tauschvertrages dem Besitzer einer Kunstgalerie übergeben.

Das Tessiner Appellationsgericht hiess die Gewährung der Rechtshilfe am 27. Juli 1999 gut und ordnete die Herausgabe der Gemälde zwecks Rückgabe an die rechtmässigen Eigentümer an. Es folgte in seinem Entscheid der Rechtssprechung des Bundesgerichts, wonach sich Käufer von Kunstwerken oder anderen antiken Gegenständen der Herkunft des Werkes und der ordnungsgemässen Einfuhr vergewissern müssen. Im vorliegenden Fall war der Schweizer Kunstgalerist zwar nicht in den Diebstahl der Gemälde verwickelt; er liess jedoch nicht die durch die Umstände gebotene Vorsicht und Sorgfalt walten und traf keine Massnahmen, um sich zu vergewissern, dass es sich nicht um ein gestohlenes Kunstwerk handelte.

Eine ähnliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich führte 1997 zur Rückgabe eines in Frankreich gestohlenen und anschliessend in der Schweiz gekauften Gemäldes. Ausserdem musste 1996 ein Schweizer Käufer eine Pistole aus dem 18. Jahrhundert an Frankreich zurückgeben, die im April 1968 aus dem Musée des Invalides in Paris entwendet worden war.

Diese Fälle zeigten, dass es der Schweiz mit der Bekämpfung des illegalen Kulturgüterhandels ernst sei. Die schweizerische Gesetzgebung stimme in diesem Bereich mit den Grundsätzen der Unesco-Kulturgüter-Konvention von 1970 überein, erklärte das Bundesamt für Polizeiwesen.

Die Schweiz hat die Unesco- Kulturgüter- Konvention am 26. Juni 1996 unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.

SRI und Agenturen

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft