Kinder-Pornografie-Verdacht: Keine Haftentlassung für Schweizer Ehepaar in Indien
Ein Gericht in Bombay lehnte den Antrag auf Haftentlassung gegen Kaution des Schweizer Ehepaars ab. Ihnen wird vorgeworfen, Strassenkinder sexuell ausgebeutet und pornografisches Material produziert zu haben. Auch die Schweizer Polizei ermittelt.
Das Ehepaar war Mitte Dezember in einem Luxus-Hotel verhaftet worden. Es handelt sich um einen 59-jährigen Schweizer und seine 56-jährige Schweizer Ehefrau aus dem Kanton Zug. Beim Zugriff im Hotelzimmer hatten sich mindestens zwei Kinder mit ihnen im Hotelzimmer befunden. Die Kinderschutz NGO «Forum Against Child Sexual Exploitation» (FACSE) hatte der Polizei den Tipp gegeben.
Nach Angaben der FACSE gegenüber der Lokalzeitung «Chalo Mumbai» sei Indien beliebt um Kinderpornografie herzustellen, da diese als Tabu gehandelt und nicht verfolgt werde. Zudem, so eine Sozialarbeiterin, sei die Polizei an sozialen Themen wie Kindsmissbrauch wenig interessiert.
Geschenke am Anfange
Laut FACSE hätte sich das Ehepaar bei Kindern und ihren Eltern aus Elendsvierteln mit Geschenken beliebt gemacht und diese so in ein Abhängigkeits-Verhältnis getrieben. Die Herstellung von pornografischem Material habe jeweils erst nach zwei bis drei Wochen Bekanntschaft begonnen. Das Zuger Ehepaar ist seit zehn Jahren mindestens einmal jährlich nach Indien ins Luxus-Hotel gefahren, gab die Einwanderungs-Behörde bekannt.
Schwere Vorwürfe
Dem Ehepaar wird vorgeworfen, Kinder nackt und in obszönen Stellungen fotografiert zu haben. Die Polizei hat gemäss «Chalo Mumbay» über ein Dutzend Computer-Disketten und einen Laptop beschlagnahmt. Die Fotos liessen vermuten, dass über dreissig Kinder fotografiert worden seien. In Zusammenarbeit mit Interpol seien Fotos auf einer kanadischen Webpage entdeckt worden, die vom Ehepaar stammen sollen. Ausserdem wurden mindestens drei weitere Personen verhaftet.
Laufende Ermittlungen
Die Zuger Kantonspolizei führte am 20. Dezember in der Wohnung des Ehepaares eine Hausdurchsuchung durch, bei der Material sichergestellt wurde. Wie die Nachrichtenagentur sda weiter meldete, habe das Bundesamt für Polizei (BAP) Kontakt zu den indischen Behörden aufgenommen.
Bei der Verweigerung der Kautions-Gewährung folgte das Gericht der Anklage, die den Ablehnungs-Antrag damit begründete, dass die Ermittlungen noch im Gange seien. Diese seien in einer «heissen Phase» sagte ein Beamter. Zudem sei die Polizei erst daran, die Kanäle, mit denen sie in Indien und im Ausland gearbeitet hätten, aufzudecken.
Philippe Kropf
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