Wenn Spendersamen Grenzen überqueren, versagen auch Schweizer Schutzmechanismen
Enthüllungen erschüttern die boomende Fertilitätsindustrie in Europa: das Sperma eines dänischen Spenders, das zur Zeugung von mindestens 197 Babys verwendet wurde, trug eine krebsauslösende Mutation – mehrere Kinder starben. Die strengen Schweizer Vorschriften machen solche Szenarien unwahrscheinlich. Aber Massenspenden und grenzüberschreitende Spermamärkte können nationale Sicherheitsmassnahmen untergraben.
In den letzten Jahren hat die Samenspende zu Stammbäumen von beispielloser Grösse geführt. Sie erstrecken sich über Länder und in einigen Fällen sogar über Kontinente hinweg.
Immer wieder geraten Geschichten über «Massenspender» in den Fokus der Öffentlichkeit. Zuletzt sorgte die Netflix-Dokumentarserie «The Man with 1000 Kids» für Aufsehen. Sie erzählt von einem niederländischen Spender, dessen Sperma zur Zeugung von Hunderten von Kindern auf der ganzen Welt verwendet wurde, und deckt Lücken in den Vorschriften der Branche auf.
Solche Fälle haben Bedenken geweckt. Einerseits betreffend der psychologischen Auswirkungen auf Kinder, die herausfinden, dass sie Dutzende von Halbgeschwistern haben. Andererseits heben sie das Risiko der Blutsverwandtschaft hervor – der Möglichkeit, unwissentlich Beziehungen zu nahen genetischen Verwandten einzugehen.
Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Investigativrecherche enthüllte eine weitere potenziell verheerende medizinische Folge. Die 14 an der Untersuchung beteiligten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fanden heraus: Ein Spender, dessen Sperma über einen Zeitraum von 17 Jahren zur Zeugung von mindestens 197 Kindern in 14 europäischen Ländern verwendet wurde, gab unwissentlich eine seltene genetische Mutation weiter.
Diese ist mit einem sehr hohen lebenslangen Krebsrisiko verbunden, einer Erkrankung, die als Li-Fraumeni-Syndrom bekannt ist. Eine unbekannte Anzahl von Menschen ist bereits erkrankt oder gestorben.
Die Schweiz gehört nicht zu den betroffenen Ländern. Sie verfügt über vergleichsweise strenge Sicherheitsvorkehrungen, die Szenarien dieser Grössenordnung unwahrscheinlich machen.
Dazu gehört ein Gesetz, das die Anzahl Kinder pro Samenspender auf acht begrenzt – wobei nicht festgelegt ist, ob diese Gesamtzahl national oder global gilt.
Diese Schutzmassnahmen bieten jedoch keine hundertprozentige Garantie. Kliniken in der Schweiz wie auch in anderen Ländern untersuchen Spender nicht systematisch auf seltene genetische Mutationen wie die in Dänemark identifizierte.
Zudem zirkuliert Sperma über internationale Samenbanken routinemässig grenzüberschreitend. In der Praxis bedeutet das: nationale Vorschriften können die Risiken zwar verringern, aber nicht vollständig eindämmen.
«Wilder Westen»
Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, dies habe zu einem grenzüberschreitenden Markt geführt, in dem die Aufsicht an den Landesgrenzen ende, die biologischen Folgen jedoch nicht.
Da das Sperma von Massenspendern frei über Grenzen hinweg transportiert wird und es kein internationales Spenderregister gibt, bezeichnete ein europäischer Regulierungsbeauftragter die Branche als «Wilden Westen».
Medizinisch unterstütze Fortpflanzung und Samenspenden nehmen in den Industrieländern zu, auch in der Schweiz. Der Fall aus Dänemark hat dabei die Frage nach Screenings nachdrücklich ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt.
Die Nachfrage nach Samenspenden steigt. Die Gründe: steigende Unfruchtbarkeitsraten, breitere Akzeptanz medizinisch unterstützter Fortpflanzung, hilfreichere politische Massnahmen, Kostendeckung durch die Krankenversicherung.
In Europa wird der Markt für Samenbanken schätzungsweiseExterner Link von 1,57 Milliarden Euro (1,43 Milliarden Schweizer Franken) im Jahr 2023 auf über zwei Milliarden Euro (1,82 Milliarden Schweizer Franken) im Jahr 2033 wachsen. Dänemark ist Heimat der weltweit grössten Samenbank Cryos International und führender Exporteur.
In der Schweiz ist die Verwendung von Spendersamen im Vergleich zu anderen Industrieländern jedoch nach wie vor relativ begrenzt. Von 2001 bis 2024 wurden laut Daten des Bundesamts für GesundheitExterner Link 4782 Kinder durch Samenspenden gezeugt. Das entspricht etwa einer von 400 Geburten im Land in diesem Zeitraum.
2024 gab es 111 solcher Geburten, was in etwa dem Jahresdurchschnitt seit 2019 entspricht. Ebenfalls 2024 gab es in der Schweiz 935 registrierte Samenspender, 2020 waren es 777.
In der Schweiz schreibt das Gesetz vorExterner Link, dass Spender zwischen 18 und 45 Jahre alt sein und im Land leben müssen. Im Rahmen des Screening-Verfahrens sind Kliniken dazu verpflichtet, besonders auf mögliche Risiken für die Gesundheit des zukünftigen Kindes zu achten.
Das Gesetz schreibt zwar nicht vor, welche medizinischen Tests durchgeführt werden müssen, doch Fertilitätszentren im ganzen Land wenden weitgehend ähnliche Verfahren und Standards an. Beispielsweise eine Spermaanalyse, die die Spermienqualität beurteilt, einschliesslich der Beweglichkeit und der Fähigkeit, Einfrieren und Auftauen zu überstehen.
Anschliessend werden Blutuntersuchungen durchgeführt, um Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis B oder C auszuschliessen.
Die Anforderungen sind hoch: Ein Mann mag zwar auf natürliche Weise Kinder zeugen, als Spender aber dennoch ungeeignet sein.
«Von zehn Personen, die zu uns kommen, wird nur eine tatsächlich Spender», sagt Alessandro Santi. Er ist Chefarzt des Zentrums für Fertilität der Tessiner Spitäler, das eine Samenbank betreibt und Fruchtbarkeitsbehandlungen einschliesslich Spenderinsemination anbietet.
Keine systematischen Gentests
Das Fertilitätszentrum führt auch Gentests für einige in der Schweiz relativ häufige Erbkrankheiten durch, zum Beispiel Mukoviszidose oder die erblich bedingte Blutkrankheit Thalassämie (Mittelmeeranämie).
Wer als gesunder Träger identifiziert wird – also eine genetische Mutation hat, davon nicht betroffen ist und keine Symptome aufweist, die Mutation aber an seine Nachkommen weitergeben könnte –, darf nicht spenden.
«Da diese Erkrankungen relativ häufig vorkommen, ziehen wir es vor, jedes Risiko zu vermeiden. Denn wenn die Mutter ebenfalls Trägerin derselben Mutation ist, könnte sich diese beim Kind manifestieren», erklärt Santi.
Es gibt jedoch keine systematische Untersuchung auf seltene genetische Erkrankungen und Syndrome wie das Li-Fraumeni-Syndrom – weder in der Schweiz noch in den meisten grossen europäischen Kryobanken (Einrichtungen, die menschliches biologisches Material wie Sperma bei sehr niedrigen Temperaturen für eine spätere medizinische Verwendung lagern).
Mutationen, die mit sehr spezifischen erblichen Syndromen verbunden sind, werden daher bei routinemässigen Spenderuntersuchungen wahrscheinlich nicht entdeckt.
«Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei gesunde Träger:innen derselben seltenen Mutation begegnen, ist äusserst gering. Und wir halten es nicht für angemessen, von Spendern invasivere Tests zu verlangen als von potenziellen Eltern», sagt Santi.
Dieser Ansatz verringert das Risiko übermässiger Ausschlüsse in einem Bereich, in dem Spender ohnehin schon rar sind. Er bedeutet aber auch, dass die Übertragung potenziell schädlicher Mutationen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
«Was in diesem speziellen Fall passiert ist, können wir [in der Schweiz] heute nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschliessen», sagt Santi. «Ein Nullrisiko gibt es nicht, aber das System basiert auf einem Gleichgewicht zwischen verhältnismässigen Sicherheitsvorkehrungen und Zugänglichkeit.»
In der Schweiz haben nur verheiratete Paare Zugang zu Samenspenden im Rahmen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. So wird sichergestellt, dass der Partner oder die Partnerin der leiblichen Mutter automatisch als zweiter rechtlicher Elternteil des Kindes anerkannt wird.
Der Zugang ist auf Paare beschränkt (seit 2021, als die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert wurde, auch auf verheiratete lesbische Paare), bei denen der männliche Partner unfruchtbar ist oder die Gefahr, dass eine schwere Krankheit auf die Nachkommen übertragen wird, anders nicht abgewendet werden kann.
Die Behandlung kann entweder durch Insemination oder durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung erfolgen. Letztere ist mittlerweile die gängigste Option, da die Erfolgsquote höher ist und überschüssige Embryonen für zukünftige Schwangerschaften eingefroren werden können. So können Geschwister genetisch verwandt sein.
Die Insemination darf nur in zugelassenen medizinischen Zentren erfolgen. Im Gegensatz zu Ländern wie Dänemark oder den Vereinigten Staaten ist es in der Schweiz illegal, Sperma online für nicht-medizinische Inseminationen zu Hause zu bestellen.
Mangelnde Aufsicht
Spenderregister und Durchsetzungsmechanismen sind national geregelt. Daher lassen sich Beschränkungen auch nur innerhalb des jeweiligen Landes durchsetzen.
In Ländern ohne gemeinsames nationales Register können Kliniken nicht feststellen, ob ein Spender bereits an anderer Stelle im Land Sperma gespendet hat. Das wiederum bedeutet, dass sie die Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen nicht garantieren können – weder national noch international.
Sobald Sperma exportiert wird, gibt es keine rechtliche oder technische Möglichkeit, eine globale Obergrenze zu verfolgen oder durchzusetzen.
In der Schweiz wurde die anonyme Samenspende 2001 verboten. Seither verfügt das Land über ein nationales Register, das so genannte Spenderdatenregister. Mehrere aufsehenerregende Fälle haben jedoch Regulierungslücken in anderen Ländern aufgedeckt.
Auch die Europäische Union hat sich eingeschaltet. 2024 verabschiedete das Europäische Parlament neue Vorschriften für Substanzen menschlichen UrsprungsExterner Link (SoHO – abgeleitet vom englischen Begriff «Substances of Human Origin»).
Diese legen Standards und Anforderungen für eine Reihe von menschlichen Geweben fest, darunter Blut und Sperma. Die Vorschriften treten im August 2027 in Kraft und verpflichten alle Mitgliedstaaten, nationale Spenderregister zu führen, um die Einhaltung der nationalen Obergrenzen zu überwachen.
Die Vorschriften sehen jedoch weder ein gemeinsames EU-weites Register vor, noch schreiben sie Beschränkungen für die Gesamtzahl der Kinder pro Spender in den 27 Mitgliedstaaten insgesamt vor.
Änderungen aufgrund der neuen SoHo-Vorschriften der EU oder mögliche künftige Massnahmen wie eine EU-weite Höchstgrenze für Samenspender würden für die Schweiz nicht direkt gelten.
Dennoch könnten klarere EU-Vorschriften und verbesserte Register praktische Konsequenzen für Schweizer Kliniken haben, besonders beim derzeit erlaubten Import von Sperma aus dem Ausland.
Einige Schweizer Fertilitätszentren verfolgen jedoch einen vorsichtigeren Ansatz und vermeiden importiertes Sperma bewusst. So wollen sie das Risiko vermeiden, dass die in der Schweiz gesetzlich festgelegte Obergrenze von acht Kindern pro Spender überschritten wird, wenn Geburten in anderen Ländern mitgerechnet werden.
«Wir haben eine interne Bank: In fast allen Fällen verwenden wir für die Spenderbefruchtung Sperma, das vom Zentrum selbst gewonnen wurde», sagt Chefarzt Santi. «Der Import von Sperma aus dem Ausland ist derzeit ein Risiko, das wir nicht kontrollieren können.»
Editiert von Nerys Avery/vm/ts, Übertragung aus dem Englischen: Aleksandra Hiltmann/raf
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